Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1867. (33)

— XXI — 
  
Falkenstein — Bestätigung der Statuten des dasigen Spar= und Vorschußvereins 
Ferien, s. Mefferien. 
Fleischwerk, zollvereinsländisches, — Geses e über die ie Uebergangsabgabe für 
dasselbe . . 
— Tarif dazu 
— Ausführungsverordnung dazu . 
— vereinsausländisches — Gesetz über die Verbraichsabgabe u desseibe 
Ausführungsverordnung dazu. . 
F olien, s. Grundbuchsfolien. 
Forstreviere, s. Staatsforstreviere. 
Freiberg — inwieweit der dasige Darlehnsverein von der Stempelabgabe be— 
freit ist 
Friedensvertrag, mit der Königlich Preußischen Regierung unter dem 
21./24. October 1866 abgeschlossener, — Uebereinkunft mit der Königlich 
Preußischen Negierung zu Ausführung des Artikels 4 desse elben unter 
Nr. 10. . 
— — Publication des zu Ausführung des Art. 17 desselben abgeschlossenen 
Vertrags vom 25. Januar 1867 
Friedrichstadt-Dresden — Bestätigung der Statuten der dasizen 2 und 
Erziehungsanstalt für Töchter gebilveter Stände 
G. 
Gasbeleuchtungsactienverein in Sellerhausen — Genehmigung einer 
öffentlichen Anleihe für selbigen 
Gasbeleuchtungsactienverein der Stadt Zwickau — eine Anleihe für 
denselben wird genehmigt ... 
G ebuhren für Begleitscheine und Bleie — Gesetz über deren Aufhebung 
Gefängniß= oder Geldstrafen, polizeiliche. — Gesuhe um n Erlaß, Abmin- 
derung oder Verwandlung derselben. . 
Gehülfen, s. Handlungsgehülfen zu Leipzig. 
Geising, s Altenberg und Geising mit Umgegend. 
Geld= oder Gefängnißstrafen, polizeiliche, — Gesuche um Erlaß, Abmin- 
derung oder Verwandlung derselben 
Gemeinden — dieselben sind verbunden das Gesetzblatt ves. Norddeutshen 
Bundes zu halten 
Gendarmerie — einige Abänderungen ver mittelst Verordnung vom 18. Juni 
1855 publicirten Instruction für selbige wegen des Gebrauchs ihrer 
Dienstwaffen . 
Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für berichzung der Parthe 
zu Albrechtshain — wird bestätigt 
— dere Genossenschaft für Berichtigung der Parthe zu Panitzsch — wird 
estätigt 
Gerichteerster In stanz — die bei venselben angestellten Actuare haben kürftig 
das Dienstprädicat Gerichtsreferendar und, dafern sie die zweite 
Staatsprüfung bestanden haben, das Dienstprädicat Assessor zu führen 
  
Teag 
20. Ko. 
15. Mai 
15. Mai 
15. Mai 
15. Mai 
21. Dec. 
1866 
1. März 
1867 
26. März 
23. März 
14. Nov. 
1866 
13. Aug. 
1867 
20. Dec. 
11. Febr. 
11. Febr. 
10. Dec. 
17. Juni 
3. April 
14. Aug. 
20. Febr. 
  
Seite. 
587 fg. 
122 
123 
124 fg. 
122 
124 fg. 
39 fg. 
27 ig. 
27 g. 
E 
–1 
— 
173 fg. 
114 fg. 
223 
37 fg. 
  
  
Paragraph. 
1—4 
1—9 
1—4 
1 —9 
1 u. 2 
1—V
	        
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