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53. Deecret
wegen Bestätigung der Brauordnung der Braugenossenschaft zu Wolkenstein;
vom 28. März 1868.
Des Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium die Brau-
ordnung der Braugenossenschaft zu Wolkenstein mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimm-
ungen derselben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 2 8. März 1868.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
54. Bekanntmachung,
die Servisclasse der Stadt Pulsnitz betreffend;
vom 30. März 1868.
IJr dem der Bekanntmachung vom 15. vorigen Monats, „die für Einquartierungen an die
Communen zu gewährenden Vergütungen betreffend,“ (Seite 97 des Gesetz= und Verord-
nungsblattes von diesem Jahre) beigefügten alphabetischen Verzeichnisse der Städte und der
Servisclassen der einzelnen Städte fehlt die Stadt Pulsnitz.
Derselben wird daher nachtragsweise zu diesem Verzeichnisse mit dem Bemerken Erwähn-
ung gethan, daß sie zur IV. Servisclasse gehört und daß bei ihr nach dieser Classe vor-
kommenden Falles der Servis vergütet werden wird.
Dresden, am 30. März 1868.
Kriegsministerium.
v. Fabrice.
Eckelmann.