9
Gesch-und Verordnungeblall
für das Königreich Sachsen.
23. Stück vom Jahre 1868.
132. Deeret
wegen Gestattung der von dem Zwickau-Oberhohndorfer Steinkohlenbauvereine bei
Aufnahme einer Anleihe beabsichtigten Ausgabe von auf den Inhaber lautenden
Schuldscheinen:
vom 31. Juli 1868.
Des Ministerium des Innern hat die von dem Zwickau--Oberhohndorfer Steinkohlenbau-
vereine bei Aufnahme einer Anleihe von 150,000 Thalern beabsichtigte Ausgabe von 1500
auf den Inhaber lautenden, mit 5 Procent jährlich zu verzinsenden Schuldscheinen zu 100
Thalern genehmigt.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Deecret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 31. Juli 1868.
S Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
133. Verordnung,
Abänderungen, beziehendlich Erläuterungen der Verordnung über die Anlegung von
Grundbuchsfolien für Staatsgüter, welche nicht in Staatsforstrevieren bestehen,
vom 13. November 1867 betreffend;
vom 16. September 1868.
Duiun die Verordnung, die Anlegung von Grundbuchsfolien für Staatsgüter, welche nicht
in Staatsforstrevieren bestehen, betreffend, vom 1 3. November 1867 (Seite 318 fg. des
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1867) ist wegen der Anlegung von Grund-
1868. 11 8