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(Nr. 6523.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der Statut-Aenderungen
der Niederrheinischen Guͤter · Assekuranz · Gesellschaft zu
Wesel und beziehungsweise des mit derselben verbundenen Rückversicherungs-Vereins
in Wesel. Vom 17. Jannar 1807.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 9. Januar
1867. den in den beiden notariellen Verhandlungen vom 27. November 1866.
von der hierzu bevollmächtigten Direktion der Niederrheinischen Güter-Assekuranz=Gesellschaft
zu Wesel verlautbarten Statut-Aenderungen der Niederrheinischen
Güter-Assekuranz-Gesellschaft und beziehungsweise des mit derselben verbundenen
Rückversicherungs-Vereins in Wesel zu genehmigen geruht.
Der Allerhöchste Erlaß nebst den Statut-Abänderungen wird durch das
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf bekannt gemacht werden.
Berlin, den 17. Januar 1867.
Der Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten.
Im Auftrage:
Schede.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerel
(R. v. Decker).