Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr.  6523.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Allerhöchste  Genehmigung  der  Statut-Aenderungen
  der  Niederrheinischen  Guͤter  ·  Assekuranz  ·  Gesellschaft  zu
Wesel  und  beziehungsweise  des  mit  derselben  verbundenen  Rückversicherungs-Vereins
  in  Wesel.  Vom  17.  Jannar  1807.

D.  Königs  Majestät  haben  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  9.  Januar
1867.  den  in  den  beiden  notariellen  Verhandlungen  vom  27.  November  1866.
von  der  hierzu  bevollmächtigten  Direktion  der  Niederrheinischen  Güter-Assekuranz=Gesellschaft
  zu  Wesel  verlautbarten  Statut-Aenderungen  der  Niederrheinischen
Güter-Assekuranz-Gesellschaft  und  beziehungsweise  des  mit  derselben  verbundenen
Rückversicherungs-Vereins  in  Wesel  zu  genehmigen  geruht.

Der  Allerhöchste  Erlaß  nebst  den  Statut-Abänderungen  wird  durch  das
Amtsblatt  der  Königlichen  Regierung  zu  Düsseldorf  bekannt  gemacht  werden.

Berlin,  den  17.  Januar  1867.

Der  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  offentliche  Arbeiten.

Im  Auftrage:
Schede.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober  Hofbuchdruckerel
(R.  v.  Decker).