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& 42. Verordnung,
die Abschaffung der Bußtags= und Pfingstcollecten zu Unterstützung hülfsbedürftiger
Lehrer 2c. betreffend;
vom 3. Juni 1871.
Seiten der ersten evangelisch-lutherischen Landessynode ist der Antrag an das Kirchen-
regiment gerichtet worden, die Bußtags= und Pfingstcollecten für den Zweck der Unter-
stützung hülfsbedürftiger Lehrer 2c. nicht länger fortbestehen zu lassen, und die in
Evangelicis beauftragten Staatsminister haben beschlossen, diesem Antrage Statt
zu geben.
Demgemäß werden die wegen der Abkündigung und Einhebung der gedachten, seit-
her an den beiden Bußtagen und am ersten Pfingstfeiertage in den Erblanden veran-
stalteten Collecten, sowie wegen Einsendung der gesammelten Gelder und des Cymbel-
ertrags in dem Generale, die zeitigere Einsendung derer Bußtags= und anderer
Collecten betreffend, vom 27. August 1728 und in den Verordnungen des unterzeich-
neten Ministeriums an die Consistorialbehörden vom 1. Juli 1840 und vom 13. Januar
1860, sowie sonst ertheilten Vorschriften hiermit außer Kraft gesetzt und sämmtliche
evangelisch -lutherische Pfarrer der Erblande angewiesen, die in Rede stehenden drei
allgemeinen Kirchencollecten künftig nicht weiter einsammeln zu lassen.
Dresden, am 3. Juni 1871.
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts.
Frhr. v. Falkenstein.
Hausmann.
43. Sgynodalabschied
für die erste evangelisch-lutherische Landessynode;
vom 7. Juni 1871.
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister eröffnen bei dem Schlusse der am
9. Mai dieses Jahres zusammengetretenen ersten evangelisch--lutherischen Landessynode
Ihre Entschließungen und Erklärungen auf die an Dieselben gebrachten Anträge in
Folgendem: