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M 2. Decret
wegen Bestätigung der neuen Statuten des Prediger-Wittwen= und
Waisen-Fiscus zu Waldheim;
vom 13. Januar 1871.
Nechdem Se. Majestät der König auf Vortrag des Justizministeriums die in den neu-
entworfenen Statuten des Prediger-Wittwen= und Waisen-Fiscus zu Waldheim § 19,
Alin. 2 enthaltene Rechtsvergünstigung, die Unzulässigkeit von freiwilliger Cession der
Pensionen zu Gunsten Dritter vor der Verfallzeit betreffend, zu bewilligen Allergnädigst
geruht haben, so hat das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts diesen
Statuten die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Bestimmungen
derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. ·
Zu dessen Urkund ist dieses
Deeret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts
ausgefertigt worden.
Dresden, am 13. Januar 1871.
Ministerium des Cultus und öffentlichen
Unterrichts.
Frhr. v. Falkenstein.
Hausmann.
Statuten
des Prediger-Wittwen= und Waisen-Fiscus in der Ephorie Waldheim,
revidirt und umgearbeitet im Jahre 1870.
2. 2.
19.
2c. 2c.
Eine freiwillige Cession derselben (der Pensionen) zu Gunsten Dritter vor der Ver-
fallzeit ist nicht zulässig.
c. 2c.