Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
4. Stück vom Jahre 1874. 
  
  
  
  
  
. 33. Bekanntmachung, 
eine anderweite Anleihe der Oelsnitzer Bergbaugesellschaft betreffend; 
vom 7. April 1874. 
De- Ministerium des Innern hat der Oelsnitzer Bergbaugesellschaft behufs der Auf- 
nahme einer anderweiten Anleihe von 300,000 Thalern zu Ausgabe von auf den In- 
haber lautenden, mit 6% jährlich zu verzinsenden und planmäßig bis zum Jahre 
1906 auszuloosenden Schuldscheinen im Nennwerthe von je 100 Thaler sammt Zins- 
leisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst 
Anleiheplan die nachgesuchte Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 7. April 1874. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Schmaltz. 
Fromm. 
  
34. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie der Zwickau-Lengenfeld-Falkensteiner Eisenbahn betreffend; 
vom 7. April 1874. 
Une# Bezugnahme auf die Bekanntmachung, die Richtungslinie der Zwickau= Lengen- 
feld-Falkensteiner Eisenbahn betreffend, vom 28. vorigen Monats (Seite 33 des Gesetz- 
und Verordnungsblattes vom Jahre 1874) wird von dem Ministerium des Innern 
andurch bekannt gemacht, daß von dem Baue gedachter Eisenbahn ferner die Fluren 
1874. 6
	        
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