152 Die Gemeindebesteuerung im Großherzogtum Baden.
geschoben, bis sie schließlich so angewachsen waren, daß auch sie aus
Anlehensmitteln nachgeholt werden mußten.
Das Deckungsverfahren mittelst Anleihen hat nun allerdings den Zweck,
die Aufbringung der Mittel für große einmalige Aufgaben auf eine Reihe
von Jahren zu verteilen und dieselbe dadurch den Umlagepflichtigen zu erleichtern,
obwohl durch die Verzinsung die Ausgabe im ganzen beträchtlich
höher wird. Dieser Zweck läßt sich aber durch Anlehensaufnahme bei nicht
rentabeln Ausgaben nur erreichen, wenn diese in der zur Tilgung der
Anlehen bestimmten Zeit nicht wiederkehren. Bei nicht rentabeln Ausgaben
aber, die sich in rascher Aufeinanderfolge wiederholen, tritt in
kurzer Zeit der entgegengesetzte Erfolg ein: die jährlich aufzubringenden
Beträge für Verzinsung und Tilgung werden dann höher als die
Summen, welche bei Bestreitung jener Ausgaben aus laufenden Mitteln
aufzubringen gewesen wären. Dieser Zustand ist bei den größeren
Städten bereits allenthalben vorhanden. Der ÜUbergang von der Anlehenspolitik
zur Barzahlungspolitik ist nun unter den obwaltenden
Umständen allerdings außerordentlich schwierig, weil die bisherigen
Annuitäten weiter bezahlt und daneben auch noch die Neubaukosten von
der Wirtschaft aufgebracht werden müssen. Zur Einschränkung der bisher
befolgten Politik der zu starken Entlastung der Gegenwart auf Kosten
der Zukunft sollten außer dem gesetzlich vorgeschriebenen Reserve= und
Betriebsfonds für die Deckung der regelmäßig wiederkehrenden außerordentlichen
Ausgaben, wie sie oben näher aufgeführt wurden, künftig
jedes Jahr ein angemessener Betrag in den Voranschlag eingestellt oder
unter Mitinanspruchnahme der Steuererträgnisse besondere Fonds angesammelt
werden, wenn auch die Umlagen um einen bis zwei Pfennige
dadurch erhöht werden müßten. Die meisten größeren Städte außerhalb
Badens sind längst dazu übergegangen, die Schulbauten aus laufenden
Mitteln zu bestreiten und für die Heimzahlung der jüngsten Anlehen
größere jährliche Tilgungsquoten zu verwenden. Mannheim hat bereits
den Ertrag eines Umlagepfennigs mit 177000 Mk. für diese Zwecke in
den Voranschlag für das Jahr 1908 eingestellt und auch Karlsruhe wird
diesem Beispiel voraussichtlich schon im nächsten Jahre folgen. In
Mannheim wird der Aufwand für die Schuldzinsen vom Ertrage
der aus Anlehensmitteln geschaffenen rentierenden Einrichtungen bestritten,
welche nicht nur die eigenen Anlagekosten, sondern auch jene der unproduktiven
Unternehmungen bezahlt machen. Da aus den erst in jüngster
Zeit entstandenen Betrieben (Straßenbahn, Elektrizitätswerk, zweites Gaswerk)
von Jahr zu Jahr steigende Erträgnisse zu erwarten sind, wird