Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

Lehrziel. 
Neuere 
Sprachen. Vor- 
bemerkung. 
Französische 
Sprache. Ver- 
theilung des 
Unterrichts- 
stoffs. 
— 32 — 
Lectüre: Abschnitte aus Cicero, Livius, Virgil's Aeneis, leichtere Oden des Horaz. 
Scripta oder Extemporalia aller 14 Tage abwechselnd. 
14. Sichere Kenntniß der Formenlehre und der Hauptregeln der Syntax, Besitz 
eines ausreichenden Wortschatzes, so daß der Schüler ein nicht zu schweres deutsches 
Pensum in das Lateinische ohne grobe Fehler zu übertragen, nicht minder einen nicht 
gelesenen leichteren Abschnitt aus den obenbezeichneten Schriftstellern zu übersetzen vermag. 
Bekanntschaft mit dem Wichtigsten aus der Verslehre. Auch muß der Schüler sich den 
Gedankenkreis des Gelesenen genügend angeeignet und dadurch Verständniß für das Wesen 
des römischen Alterthums erworben haben. 
G15. Die neueren Sprachen (die französische und die englische) gewähren ein für 
das Realgymnasium charakteristisches Bildungselement. 
Ihre Erlernung bezweckt neben der allgemeinen geistigen Gymnastik durch den fremd- 
sprachlichen Unterricht die Hebung der geistigen Schätze und Bildungsmittel, welche in 
der classischen Litteratur unserer Nachbarvölker geboten werden. 
Die Erreichung dieses Zwecks fordert, daß die Ertheilung des grammatischen Unter- 
richts in gründlicher und wissenschaftlicher Weise erfolgt, besonders aber große Sorgfalt 
auf die Lectüre verwendet wird. 
Auf sie ist das Hauptgewicht zu legen. Dabei ist, um besser in den Geist der Sprache 
einzuführen, möglichst bald zum Lesen ganzer Schriftwerke überzugehen. 
Da es sich um lebende Sprachen handelt, so sind Uebungen im mündlichen Gebrauche 
derselben zeitig vorzunehmen, doch haben sich die Lehrer bei der Behandlung des syntac- 
tischen Lehrstoffs auch auf den oberen Stufen lediglich der Muttersprache zu bedienen. 
In Betreff der Privatlectüre gilt das § 12 am Schlusse Bemerkte. 
16. Quinta: 
4 Stunden wöchentlich. 
Regeln der Aussprache, Leseübungen, Orthographie. Das Nothwendigste aus der 
Formenlehre, insbesondere avoir und étre und die Hauptformen der 1. Conjugation. 
Uebungen im Uebersetzen. Auswendiglernen der erforderlichen Vocabeln und leichter 
Sätze. 
Wöchentlich eine schriftliche Uebung: Exercitium, Extemporale oder Dictat. 
Quarta: 
6 Stunden wöchentlich. 
Fortsetzung und Schluß der regelmäßigen Formenlehre. Unregelmäßige Formenlehre 
mit besonderer Berücksichtigung der gebräuchlichsten unregelmäßigen Verba. Einiges aus
	        
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