Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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Nr. 6. Bekanntmachung, 
eine anderweite Anleihe der Actiengesellschaft „Lugauer Steinkohlenbau— 
Verein zu Lugau“ betreffend; 
vom 2. Januar 1886. 
Nachdem der Actiengesellschaft „Lugauer Steinkohlenbau-Verein zu Lugau“ behufs 
Aufnahme einer anderweiten Anleihe von Vier Hundert Tausend Mark 
(400 000 Mark) zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit jährlich Fünf vom 
Hundert vom Tage der Einzahlung ab zu verzinsenden und planmäßig vom Jahre 1888 
ab bis zum Jahre 1912 auszuloosenden Schuldscheinen im Nominalbetrage von je Fünf 
Hundert Mark (500 Mark) sammt Talons und Coupons nach Maßgabe der vorgelegten 
Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte Genehmigung ertheilt 
worden ist, wird Solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 2. Januar 1886. 
Die Ministerten des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Miller. 
  
Nr. 7. Bekanntmachung, 
die Zurücknahme der der Berlin-Kölnischen Feuerversicherungs-Aktiengesell- 
schaft ertheilten Konzession zum Betriebe des Feuerversicherungsgeschäftes 
betreffend; 
vom 13. Januar 1886. 
Nechdem die Versicherungen, welche zur Zeit des Widerrufs der unter dem 
25. Februar 1876 der Berlin-Kölnischen Feuerversicherungs-Aktiengesellschaft in Berlin 
ertheilten Konzession zum hierländischen Geschäftsbetriebe bestanden haben, erstatteter 
Anzeige zufolge insgesammt erledigt worden sind, auch auf die von der Brandversicherungs- 
Commission in Gemäßheit von § 22 Absatz 5 der Ausführungs-Verordnung vom 
20. November 1876 zu dem Gesetze, das Mobiliar= und Privat-Feuerversicherungs- 
wesen betreffend, vom 28. August 1876, erlassenen Aufforderungen Anmeldungen von 
etwa noch ungelöst gebliebenen Versicherungsverträgen oder Entschädigungsansprüchen
	        
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