Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

Bezeichnung 
der 
Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus— 
schließlich bestimmten 
1 Stellen, in welchem 
Stellen. Umfange dieselben vor- 
behalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche 
die Bewerbungen zu 
richten sind, wenn es 
nicht die Behörde selbst 
ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
* Magazinverwalter I. und II. Klasse, 
Packer, zugleich für den Expeditionsdienst, 
* Stationsvorstände I. bis mit IV. Klasse, 
* Weichenwärter I. Klasse (für den Central-= 
weichen= und Signaldienst), 
Weichenwärter II. Klasse, zugleich zur Hilfs- 
leistung für den Expeditionsdienst, 
* Werkstattsaufseher, 
Bahnwärter, 
* Bodenmeister I. und II. Klasse, 
Bureaudiener I. und II. Klasse, 
Eisenbahn-Assistenten III. Klasse für den 
dußeren, sowie für den Betriebstelegraphen- 
Dienst, 
* Frachtbriefträger, # 
Hausmänner, s 
* Kassendiener, 
* Materialienausgeber I. Klasse, « 
Materialienausgeber II. Klasse, 
* Oberschaffner I. und II. Klasse, 
Packer für den mechanischen Güterdienst, 
Portiers I. und II. Klasse, 
* Schaffner I. Klasse, 
Schaffner II. Klasse, 
* Schirrmeister I. und II. Klasse, 
Wächter, 
* Wagenwärter, 
Weichenwärter II. Klasse für den äußeren, 
Dienst. 1 
  
, 
i 
l 
D 
i 
l 
Die Stellen der „* Baubureau-Assistenten“ 
sind in „Bureau-Assistentenstellen“, die Stellen der 
„ Kohlenausgeber (l. und II. Klasse)“ in „Ma- 
terialienausgeberstellen“ umgewandelt worden, so 
daß die Kohlenausgeber= und die Baubureau= 
Assistentenstellen weggefallen sind. 
— 
  
zur Hälfte. 
  
  
  
  
Königliche General= 
direktion der Sächsischen 
Staatseisenbahnen zu 
Dresden. 
  
  
  
 
	        
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