Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1896. (62)

— 212 — 
Nachdem 
das vorstehende Wahlergebniß ermittelt und festgestellt worden war, wurden alle 
abgegebenen gültigen Stimmzettel zusammengepackt und von dem Herrn Wahl— 
kommissar versiegelt. 
Hierüber ist gegenwärtiges Protokoll aufgenommen, auf Vorlesen genehmigt und 
wie folgt vollzogen worden. 
Nachrichtlich 
(Umnmlerschrift. (Unterschrist.) 
Wahlkommissar. Protokollführer. 
uhmierschraen.) 
Beisitzer.
	        
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