Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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Quinta, 6 Stunden. 
Erweiterung der regelmäßigen Formenlehre; das Verbum bis zum Abschluß der aktiven 
und passiven Indikativformen der regelmäßigen Konjugation. Elementares aus der Satzlehre. 
Sprech-, Lese= und Schreibübungen wie in VI. 
Alle 4 Wochen drei Reinschriften. 
Quarta, 7 Stunden. 
Abschluß der regelmäßigen Formenlehre. Verba der regelmäßigen Konjugation mit 
orthographischen Eigentümlichkeiten. Anfänge der Lehre vom unregelmäßigen Zeitwort. Aus 
der Satzlehre das Wichtigste über den Gebrauch der Fürwörter, des Konjunktivs und der 
Partizipien. Ubungen wie in den Klassen vorher. 
Alle 4 Wochen drei Reinschriften. 
Untertertia, 6 Stunden. 
Beginn der planmäßigen Klassenlektüre. Übersetzung und Erklärung ausgewählter pro- 
saischer und poetischer Stücke aus dem Lesebuche. Im Anschlusse hieran Sprechübungen aller 
Art, auch Mitteilungen über Frankreich, dessen Geschichte, Sitten und Einrichtungen. 
Die unregelmäßige Formenlehre des Zeitwortes und der übrigen Wortarten unter Fern- 
haltung alles nur selten Vorkommenden. Das Wichtigste aus der Syntax des Zeitwortes. 
Alle 1 4 Tage eine Reinschrift. 
Obertertia und Untersekunda, je 4 Stunden. 
Klassenlektüre und daran sich anlehnende Ubungen wie in IIIb, die Anforderungen an 
die Schüler sind aber zu steigern, auch hat die Besprechung der Lesestücke nach der Seite des 
Inhalts wie der Form tiefer einzudringen und darauf bedacht zu sein, das in den früheren 
Klassen über Frankreich, französische Geschichte und Verhältnisse vereinzelt Gelernte ergänzend 
zu wiederholen und unter gewissen Gesichtspunkten zusammenzufassen. Statthaft ist, daß in 
diesen Klassen an Stelle des Lesebuchs oder abwechselnd mit diesem leichtere Geschichts= oder 
Bühnenwerke aus neuerer Zeit gelesen werden. 
Satzlehre: Syntax des Zeitwortes (Abschluß), sodann der übrigen Wortarten. Be- 
handlung von Stilistischem nach Bedürfnis. Häufige Wiederholung des bis dahin in der 
Grammatik Behandelten unter besonderer Berücksichtigung der in den Arbeiten hervorgetretenen 
Unsicherheiten. 
Alle 14 Tage eine Reinschrift. 
Obersekunda, 4 Stunden; Unter= und Oberprima, 4 oder 3 Stunden. 
Lektüre. Wiederholungen aus der Grammatik. UÜbungen im Vortrage von französischen 
Gedichten und Prosaabschnitten. 6 Aufsätze im Jahre, dazwischen kurze Arbeiten in der Klasse.
	        
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