Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Bemerkungen. 
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Untersekunda, 2 Stunden. 
Deutsche Geschichte der neuesten Zeit bis zur Gegenwart. Im zweiten Halbjahr sind die 
wichtigsten Tatsachen vom inneren Ausbau des Reichs und von seiner Stellung unter den 
Weltmächten zum Verständnis zu bringen. 
Obersekunda, 3 Stunden. 
Geschichte des Altertums bis zu den bedeutsamsten römischen Kaisern einschließlich. Von 
der orientalischen Geschichte ist nur heranzuziehen, was für die Entwickelung der antiken 
Kultur von Einfluß gewesen ist. In der griechischen und römischen Geschichte sind Verfassungs- 
und Kulturverhältnisse zu betonen. 
Unterprima, 3 Stunden. 
Deutsche Geschichte von der Urzeit bis 1648. Da für dieses Pensum in den Klassen 
Quinta bis Obertertia tüchtig vorgearbeitet worden ist, so können nun Verfassungs= und 
Kulturgeschichte in einer dem Klassenstandpunkte angepaßten Darstellungs- 
weise herangezogen, die Geschichte der Kreuzzüge, der Entdeckungen, der Reformation, des 
30 jährigen Krieges von allgemeinen Gesichtspunkten aus behandelt werden. Auf die außer- 
deutsche Geschichte muß der Unterricht hier wie auch schon in den Mittelklassen soweit eingehen, 
als sie sich mit der deutschen berührt. 
Oberprima, 3 Stunden. 
Deutsche Geschichte von 16 48 bis zur Gegenwart. Auch hier gilt, was für Unterprima 
gesagt ist über das Heranziehen der außerdeutschen Geschichte und über die Vertiefung der 
Behandlungsweise gegenüber derjenigen, die dieser geschichtliche Stoff in Obertertia und 
Untersekunda erfahren hat. Für das 17. und 18. Jahrhundert sind die Entwickelung des 
brandenburgisch-preußischen Staates und der seitdem in die Erscheinung tretende deutsche 
Dualismus, für das 19. Jahrhundert die nationale, geistige und wirtschaftliche Entwickelung 
Deutschlands zu betonen und mit Belehrungen über die soziale Frage der Gegenwart zu ver- 
knüpfen. 
8 20. 1. Der Geschichtsunterricht hat die wichtige Aufgabe, die Liebe zum Vaterlande 
zu wecken und zu pflegen, die Lernenden auf die idealen Mächte, die in der Geschichte der 
Menschheit wirksam gewesen sind, wie auf die ernsten Lehren, die aus ihr zu ziehen sind, ein- 
dringlich hinzuweisen, nächstdem sie zum Verständnis der Gegenwart aus der Vergangenheit 
heraus anzuleiten. Bei dem jugendlichen Alter der Schüler kann diese Aufgabe nur gelöst 
werden, wenn der Unterricht, um vollere Wirkung zu erzielen, sich mit dem Nachweise der 
Hauptzusammenhänge begnügt, alles minder Wesentliche beiseite läßt und die großen Persönlich- 
keiten als Träger der Entwickelung soviel als möglich in den Vordergrund rückt. Bei der Be- 
handlung von verfassungsgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen und volkswirtschaftlichen Fragen
	        
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