Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

Lehrziel. 
Bemerkungen. 
— 112 — 
Zeichnen. 
a) Linearzeichnen (darstellende Geometrie). 
8 33. Fertigkeit im Gebrauche der Zeicheninstrumente. Einige Geübtheit in der räum- 
lichen Anschauung. Bekanntschaft mit der rechtwinkligen, schiefwinkligen und zentralen 
Projektion. 
Untersekunda, 1 Stunde. 
Darstellung des Grund= und Aufrisses von Punkten, Strecken, begrenzten Ebenen und 
einfachen Körpern in verschiedenen Lagen. Einige Schrägbilder einfacher stereometrischer 
Körper. 
Obersekunda, 2 Stunden. 
Parallelprojektion auf eine Ebene; Theorie des Schrägbildes. Darstellung von Körpern, 
insbesondere der regelmäßigen Körper in Grund= und Aufriß sowie im Schrägbilde. Drehungen 
um Achsen, die auf einer der Bildtafeln senkrecht stehen. 
Darstellung der unbegrenzten Geraden und der unbegrenzten Ebenen und ihrer gegen- 
seitigen Beziehungen in Grund= und Aufriß. Entwickelung der wahren Größe von Strecken, 
Winkeln und ebenen Figuren aus den Projektionen und umgekehrt. 
Herstellung einfacher Modelle. 
Unterprima, 2 Stunden. 
Drehungen um beliebig im Raume gelegene Achsen. Ebene Schnitte von Vielflächnern, 
von Zylinder, Kegel und Kugel. Abwickelungen. Schattenkonstruktionen. 
Überall ist das Schrägbild zur Erläuterung heranzuziehen. 
Herstellung einfacher Modelle. 
Oberprima, 2 Stunden. 
Zentralprojektion einschließlich der Anwendung auf Schattenkonstruktionen. 
8 34. Im Gebrauche des Reißzeuges, des Maßstabes und der Winkel sind die Schüler 
schon in den Klassen IV bis IIIa im Anschlusse an die im geometrischen Unterrichte häufig 
vorkommenden Konstruktionen zu üben. 
Der Unterricht in darstellender Geometrie ist von einem Lehrer der Mathematik zu er— 
teilen. Am engsten werden die Beziehungen der beiden Fächer in Unterprima sein. Als 
Regel muß gelten, daß für die darstellende Geometrie keine Hausaufgaben gestellt werden. 
Eine Ausnahme hiervon tritt nur ein, insofern die Herstellung einfacher Modelle gefordert 
werden kann.
	        
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