Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

—— 115 — 
von Chorälen und leichten Liedern, insbesondere vaterländischen und Volksliedern, vorzu- 
schreiten. 
Die für den Gesang gut befähigten Schüler aller Klassen (die Sextaner, sobald sie hin- 
reichend geschult erscheinen) werden zu einem Schulchor vereinigt, der in der Regel wöchentlich 
1 Stunde übt, aber im Bedarfsfalle auch zu einer zweiten Stunde herangezogen werden kann. 
Die Chorsänger der Unterklassen sind entsprechend vom Klassensingen zu befreien. Einzuüben 
sind mehrstimmige Lieder und Choräle, Motetten, Festgesänge, dann und wann auch größere 
Gesangwerke oder Teile aus solchen. 
Schüler der Mittel= und Oberklassen, die sich zwar für den Schulchor nicht eignen, aber 
doch gesanglich soweit befähigt sind, daß sich eine weitere Ausbildung empfiehlt, sind in einer 
Wochenstunde zu besonderen Abteilungen zu vereinigen und im Singen bekannter Choräle und 
Volkslieder zu üben. Die Bestimmung des Näheren bleibt dem Rektor in Verbindung mit 
dem Gesanglehrer überlassen. 
Turnen. 
8 39. I allen Klassen sind nach festen, vom Leichteren zum Schwereren fortschreitenden 
Lehrgängen Frei-, Ordnungs= und Gerätübungen zu betreiben. 
Die zweckmäßige Erteilung des Turnunterrichts wird von dem Direktor der Turnlehrer= 
Bildungsanstalt in Dresden überwacht. 
Für Schüler, welche besondere Neigung und Befähigung zum Turnen haben, ist an jeder 
Schule außer den Klassenstunden noch eine besondere wöchentliche Turnstunde (Kürturnstunde)) 
einzurichten, in der sie unter Leitung des Lehrers schwierigere Gerätübungen nach freier Wahl 
vornehmen können. An größeren Anstalten werden zweckmäßig mehrere wöchentliche Kürturn- 
stunden für getrennte Gruppen von Turnenden abgehalten. 
Von jeder Schule, an der die Füglichkeit dazu vorhanden ist, wird erwartet, daß sie das 
Schulspiel in besonderen Stunden, womöglich an freien Nachmittagen pflegt. Wo es geschieht, 
kann von der Einrichtung von Kürturnstunden abgesehen werden. 
TLateinisch. 
Obersekunda bis Oberprima, je 2 Stunden, wahlfrei. 
8 40. Verständnis eines leichteren lateinischen Textes. 
Die Auswahl des Lehrstoffes und der Gang des Unterrichts bleiben unter Aufsicht des 
Rektors dem Lehrer überlassen, der tunlichst dieselben Schüler durch die drei Lehrgänge zu 
führen hat. 
17* 
Lehrziel.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.