Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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2. Die Zulassung ist zu versagen, wenn die in § 5 bezeichneten Bedingungen nicht 
erfüllt sind, insbesondere auch dann, wenn der Kandidat nach den vorgelegten Zeugnissen 
sein Studium so wenig methodisch eingerichtet hat, daß es als eine ordnungsmäßige Vor- 
bereitung auf seinen Beruf nicht angesehen werden kann. Bei Prüfung dieser Frage ist 
davon auszugehen, daß der Kandidat neben seinem Fachstudium mehrere Vorlesungen 
allgemein bildender Art gehört haben muß. 
Die Zulassung ist ferner zu versagen, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der sittlichen 
Unbescholtenheit des Kandidaten obwalten. 
Gegen die Versagung der Zulassung kann der Kandidat binnen vierzehn Tagen die 
Entscheidung des Ministeriums aurufen. 
Wird die Zulassung endgültig versagt, so hat dies der Vorsitzende der Kommission 
auf den akademischen Abgangszeugnissen zu vermerken. 
3. Ist der Kandidat zugelassen, so erfolgt seine Uberweisung an die Prüfungsabteilung 
und den Prüfungsausschuß. Der Vorsitzende der Prüfungsabteilung hat den Kandidaten 
hiervon zu benachrichtigen und ihm zugleich unter Zustellung der Aufgaben für die häus- 
lichen Prüfungsarbeiten das nach § 28,3 und § und § 42,1 Erforderliche mitzuteilen. 
88. 
Umfang und Form der Prüfung. 
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, der Allgemeinen und der Fach-Prüfung. 
Beide sind schriftlich und mündlich; die schriftlichen Hausarbeiten (8 28) sind vor der 
mündlichen Prüfung zu erledigen. Außerdem hat jeder Kandidat eine Lehrprobe abzulegen. 
Die mündliche Prüfung ist, soweit nicht der Prüfungsausschuß das Gegenteil verfügt, 
öffentlich. 
Sowohl in der Allgemeinen als auch in der Fach-Prüfung ist dem Unterrichts— 
bedürfnisse der höheren Schulen Rechnung zu tragen. 
89. 
Prüfungsgegenstände. 
1. Prüfungsgegenstände sind 
A. in der Allgemeinen Prüfung beider Abteilungen: Philosophie und Pädagogik; 
B. in den Fachprüfungen: 1. Evangelische Religionslehre, 2. Philosophische Pro— 
pädeutik, 3. Deutsch, 4. Lateinisch, 5. Griechisch, 6. Hebräisch, 7. Französisch, 
8. Englisch, 9. Geschichte, 10. Erdkunde, 1 1. Reine Mathematik, 12. Angewandte 
Mathematik, 1 3. Physik, 1 4. Chemie, 15. Mineralogie mit Geologie, 1 6. Botanik, 
1 7. Zoologie. 
908. 24
	        
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