Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

—  177  —

19.
Geschichte.

Von  den  Kandidaten,  welche  die  Lehrbefähigung  in  der  Geschichte  nachweisen

wollen,

ist  zu  fordern

a)  für  die  zweite  Stufe:  Eine  auf  geordneten  geographischen  und  chronologischen

Kenntnissen  beruhende  sichere  Ubersicht  der  weltgeschichtlichen  Begebenheiten,  besonders
  der  griechisch-römischen,  der  deutschen,  der  sächsischen  und  der  preußischen
Geschichte;  Bekanntschaft  mit  der  Entwicklung  der  Verfassungsverhältnisse  in
Sparta,  Athen  und  Rom,  namentlich  aber  in  Deutschland,  Preußen  und  Sachsen;
übersichtliche  Kenntnis  der  sächsischen  und  preußischen  Staats=  und  der  deutschen
Reichsverfassung;  Bekanntschaft  mit  einigen  der  bedeutendsten  neueren  vaterländischen
  Geschichtswerke;

b)  für  die  erste  Stufe  überdies:  Genauere  Bekanntschaft  mit  dem  Entwicklungsgange

  der  Weltgeschichte  und  Verständnis  für  Zusammenhang  und  innere  Beziehungen
  der  Ereignisse;  Darlegung  eingehenderer,  auch  auf  Wirtschafts-,  Sozialund
  Verfassungs=  sowie  Kulturgeschichte  sich  erstreckender  Kenntnisse  bezüglich  des
Altertums  in  der  griechisch-römischen,  bezüglich  des  Mittelalters  und  der  Neuzeit
hauptsächlich  in  der  vaterländischen  Geschichte;  Bekanntschaft  mit  den  für  die
Hauptgebiete  wichtigsten  Geschichtsquellen  und  den  Grundsätzen  für  ihre  Verwertung,
  sowie  mit  den  literarischen  Hilfsmitteln  der  Geschichtswissenschaft  und
hervorragenden  Werken  neuerer  Geschichtsdarstellung.

820.
Erdkunde.

Von  den  Kandidaten,  welche  die  Lehrbefähigung  in  der  Erdkunde  nachweisen

wollen,

ist  zu  fordern

a)  für  die  zweite  Stufe:  Sicherheit  in  den  grundlegenden  Kenntnissen  auf  dem

1908.

Gebiete  der  mathematischen,  der  physischen  und  der  politischen  Erdkunde,  sowie
in  der  Topik  der  Erdoberfläche;  übersichtliche  Kenntnis  der  Geschichte  der  Ent—
deckungen  und  der  wichtigsten  Richtungen  des  Welthandels  in  den  verschiedenen
Zeitabschnitten,  insbesondere  auch  der  Entwicklung  der  deutschen  Kolonien;  Ver—
trautheit  mit  dem  Gebrauche  des  Globus,  des  Reliefs  und  der  Karten;  Fähig—
keit,  die  Grundtatsachen  der  mathematischen  Erdkunde  an  einfachen  Lehrmitteln
zur  Anschauung  zu  bringen  und  einige  Fertigkeit  im  Kartenzeichnen  und  geo—
graphischen  Zeichnen;
25