Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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Der Die Anstellung erfolgt: 
Anstellung a) auf Lebenszeit, Angabe über 
  
  
Anforderungen,. geht eineb) auf Kündigung mit die Bedingungen 
welche an den Bewerber gestellt Probe- einer Frist von des Aufrückens Bemerkungen. 
werden. dienstzeit Monaten, in höhere 
voraus c) auf jederzeitigen Stellen 
von: Widerruf. · 
8. 9. 10. 11. 12. 
  
Geläufige und schöner Handschrift. 
———— 
Sicherheit in der Rechtschreibung. 
usw. usw. 
  
  
  
 
	        
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