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Personen, in welcher Weise und gegen welche Gebühren sie ausgeführt worden
sind. Einer Nachweisung über die Personen, welche vom Trödler kaufen,
bedarf es jedoch nicht. Ungeeignete Bücherführung kann von der Polizei—
behörde beanstandet werden, die für deren Einrichtung Anweisung erteilen
kann. Die Geschäftsbücher dürfen ohne Erlaubnis der Polizeibehörde weder
ganz noch teilweise vernichtet werden. Trödler haben auch die ihnen zugehenden
Anzeigen über verlorene oder entfremdete Gegenstände wenigstens ein Jahr
lang, der Zeitfolge nach geordnet, aufzubewahren.
Der Polizeibehörde darf die Einsicht in die Geschäftsbücher und den
Geschäftsbetrieb der Gewerbetreibenden sowie die Erteilung von Auskünften
nicht verweigert werden.
Soweit für einzelne Gruppen der in § 35 Absatz 2 und 3 der Gewerbe-
ordnung bezeichneten Gewerbetreibenden besondere Vorschriften bestehen, be-
wendet es dabei.
" Dresden, am 18. Januar 1910.
Ministerium des Innern.
Graf Vitzthum v. Eckstädt.
Klotsche.
Nr. 6. Gesetz,
die Errichtung eines Amtsgerichts in Kötzschenbroda betreffend
vom 17. Januar 1910.
Won Friedrich August, von GOTTES Gnaden Koͤnig
von Sachsen usw. usw. usw.
vererhnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, was folgt:
In Kötzschenbroda wird ein Amtzsgericht errichtet.
Mit der Ausführung dieses Gesetzes, insbesondere mit der Bestimmung des zei-
Punktes der Errichtung nd mit der Abgrenzung des Gerichtsbezirks, ist Unser Justiz-
ministerium beauftragt. * ..