fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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zweiten Blüteperiode unserer Literatur Goethes Dichtung und Wahrheit und Schillers philo— 
sophische Schriften, dazu auch hervorragende Werke der späteren Zeit ihre Stelle finden. 
Vorträge, Übungen und Aufsätze wie in Ib. 
8 11. 1. An jeder Schule muß für den deutschen Unterricht der Unter- und Mittelstufe Bemerkungen. 
ein eingehender Plan vorhanden sein, der die Lehraufgaben der sämtlichen Klassen bis ins 
einzelne genau feststellt, auch die Lesestücke bezeichnet, die jedenfalls auswendig zu lernen oder 
wenigstens zu behandeln sind. Wünschenswert ist, daß er auch Winke gibt wegen der den 
Schülern zu empfehlenden häuslichen Lektüre. 
2. Da der grammatische Unterricht der Klassen VI bis IV die allgemeine Grund- 
lage auch für die grammatische Unterweisung in den Fremdsprachen zu schaffen hat, so ist es 
unbedingt erforderlich, daß die Wortklassen, der einfache Satz und seine Erweiterungen und 
die verschiedenen Arten der Nebensätze nach einem festen Plane und unter steter Anwendung 
der vereinbarten Kunstausdrücke genau durchgenommen und durch zahlreiche Ubungen im Satz- 
zerlegen sicher eingeübt werden. Dagegen ist die Unterweisung in Formenlehre und Syntax 
auf eine Auswahl des praktisch Wichtigen oder sprachgeschichtlich Bemerkenswerten zu be- 
schränken. Zu wünschen ist, daß der grammatische Unterricht durch Anschluß an geeignete 
Prosastücke, Vorführung von Mustersätzen, Bildung von Beispielen nach gegebener Weisung, 
gelegentlich auch durch kleine Denkübungen möglichst belebt wird. 
3. Der Lesebuchunterricht hat es als seine Hauptaufgabe anzusehen, den Gedanken- 
kreis der Schüler zu erweitern und zu klären und diese für das Große und Schöne in den 
vorzuführenden Lesestücken zu erwärmen, hat somit immer der Form und dem Inhalte gleicher- 
weise Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die Erklärung von Gedichten hat darauf bedacht zu sein, 
diese im wesentlichen durch sich selbst wirken zu lassen, daher nur das zum Verständnis Nötige 
in Kürze hinzuzubemerken, keinesfalls aber Sprach= oder Denkübungen im Anschluß an solche 
vorzunehmen. Von umfangreicheren Dichtungen (Bühnenstücken, Epen) sind in der Klasse 
nur ausgewählte Stellen zu lesen; das Ubrige ist der häuslichen Lektüre zuzuweisen und im 
Unterrichte nachträglich zu besprechen. Soweit Dichtwerke dieser Art eine bestimmte Gliederung 
aufweisen, ist diese gebührend zu beachten, wogegen kleinere Gedichte möglichst als einheitliche 
Ganze zu behandeln sind. 
4. Bei der Beurteilung der Aufsätze der Unter= und Mittelstufe ist das Haupt- 
gewicht auf Klarheit und Sprachrichtigkeit zu legen. Die Aufgaben sind so zu stellen, daß auf 
diesen Stufen den Schülern völlig freie Erfindung nicht zugemutet wird. Soweit sie sich nicht 
an bestimmte Unterlagen oder Vorbilder anlehnen, ist die Bearbeitung durch Besprechen des 
Stoffes unter Hinweisung auf wesentliche Gesichtspunkte vorzubereiten. 
5. In allen Klassen sind die Lernenden planmäßig im zusammenhängenden 
Sprechen zu üben, wobei die Stufenfolge einzuhalten ist: genaue, dann freiere Nach-
	        
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