Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

Bemerkungen. 
Klasse IV. 1 Stunde. 
Lebensvorgänge im Pflanzen= und Tierreiche; anschließend Gewebebau; Pflanzen 
und Tiere in ihren Beziehungen unter sich und zur sonstigen Umwelt. Pflanzen- 
und Tierkrankheiten und ihre Erreger. Dabei Anleitung zu praktischen Arbeiten in 
Pflanzen= und Tierkunde. 
Sofern für diese Anleitung Klassenabteilungen (2 bis 3) zu bilden sind, entfällt 
auf jede Abteilung wöchentlich eine Stunde praktischer Übung; für allgemeine Be- 
lehrungen sind die Abteilungen ohne Vermehrung der wöchentlichen Stundenzahl 
der Gesamtklasse zu vereinen, so daß in der betreffenden Woche, in der solche Be- 
lehrungen stattfinden, praktische Ubungen der Abteilungen nicht abgehalten werden. 
Klasse III. 1 Stunde. 
Bau und Lebenstätigkeit des menschlichen Körpers unter Bezugnahme auf die 
höheren Wirbeltiere; Gesundheitslehre mit Beziehung auf häusliche und örtliche Ein- 
richtungen und behördliche Bestimmungen. Pflanzen und Tiere als Erreger mensch- 
licher Krankheiten. 
Klasse II. 1 Stunde. 
Zusammenfassende Betrachtung des Lebens (besonders Stoffwechsel, Bewegung, 
Sinnesleben, Vermehrung). Der Entwickelungsgedanke (Paläontologisches, Prä- 
historisches). Einführung in geeignete naturgeschichtliche Werke. 
§ 40. (1) Naturgeschichte und Chemie sind in derselben Klasse möglichst einem 
Lehrer zu übertragen. 
(2) Bei der Fülle des Stoffes des naturgeschichtlichen Unterrichtes und bei der 
darin liegenden Gefahr der Zerstreuung und Überlastung der Schüler ist die größte 
Sorgfalt auf angemessene, planvolle Auswahl zu verwenden und weise Beschränkung 
auf das Typische und für das System Charakteristische zu üben. Außerdem sind das 
der Beobachtung leicht Zugängliche, das heimatliche Naturleben, die Vorgänge des 
täglichen Lebens und die Beziehungen zu der Haus= und Volkswirtschaft und der 
Hygiene gebührend zu beachten. 
(s) Eine genauere Behandlung müssen Bau und Lebenstätigkeiten des mensch- 
lichen Körpers nebst der Gesundheitslehre erfahren. Bei den Belehrungen über Stoff- 
wechsel, Nerven und Sinne ist auf die Wirkungen der Genußmittel, insonderheit des 
Alkohols, sowie auf die Gefahren übertriebenen Sports besonders einzugehen. 
(0 Anschauung der Naturkörper, Beobachtung der Erscheinungen und hierzu 
angestellte, wohl vorbereitete und alles ablenkende Beiwerk ausschließende Versuche 
nebst Beobachtungsaufgaben bilden überall die Grundlage des Unterrichtes. Wert-
	        
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