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über öffentliche Gesundheitspflege dem Unterrichte in der Gesundheitslehre zu
(vergl. 8 39).
(2) Der Unterricht hat sich unter Wahrung voller Sachlichkeit und unter Ausschluß
aller parteipolitischen Betrachtungen auf das Wichtigste, für die Kenntnis und das
Verständnis der staatlichen und gemeindlichen Einrichtungen und der Wirksamkeit des
Staates sowie für die künftige persönliche Teilnahme des Staatsbürgers am öffentlichen
Leben Notwendige zu beschränken. Seine Hauptaufgabe ist nicht Aneignung
einer Summe abfragbaren Wissens, sondern dahin zu wirken, daß der künftige Lehrer
mit den rechtlichen und sozialen Grundlagen seines Berufes und bürgerlichen Lebens
bekannt und befähigt wird, die Erscheinungen des öffentlichen Lebens vom vaterländischen
und staatserhaltenden Standpunkte aus zu beobachten und zu würdigen,
und daß der sittliche Pflichtgedanke wie sein berufliches, so sein staatsbürgerliches
Leben durchdringt. «
(3) Es empfiehlt sich die Benutzung eines geeigneten (nicht zu umfangreichen),
für höhere Lehranstalten des Königreichs Sachsen bearbeiteten Lehrbuches der
Bürgerkunde.
Naturgeschichte.
Lehrziel. s§ 38. Bekanntschaft mit den hauptsächlichsten Vertretern der belebten und unbelebten
Naturkörper, vor allem den vaterländischen Pflanzen und Tieren und den
an ihnen zu beobachtenden Erscheinungen (besonders den Lebensvorgängen); Verständnis
der Zusammenhänge dieser Erscheinungen untereinander und mit der anorganischen
Natur; Würdigung der Bedeutung der Naturwesen für den Menschen
und den Haushalt der Natur; Bekanntschaft mit Bau, Leben und Pflege des menschlichen
Körpers; Fähigkeit zu planmäßigem Beobachten, selbständigem Erkennen und
richtigem Einordnen von Naturkörpern und -zerscheinungen, zu ästhetischer und gemütvoller
Naturbetrachtung und Freude am Verkehre mit der Natur; Fähigkeit zur
Erteilung eines entsprechenden naturgeschichtlichen Unterrichtes.
Verteilung des § 39. Klasse VII. 2 Stunden.
behrstoffes Botanik: Die wichtigsten Pflanzenfamilien mit einfacherem Blütenbau unter
morphologischem und biologischem Gesichtspunkte und unter Hervorhebung der einheimischen
Laubbäume, besonders Obstbäume und deren Pflege. Keimversuche.
Pflege der Pflanzen (Schulgarten). ÜUbungen im Bestimmen. Anlage kleiner Herbarien
unter Beachtung des Naturschutzes.
Zoologie: Säugetiere und Vögel mit besonderer Berücksichtigung der einheimischen.