Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
18. Stück vom Jahre 1915. 
  
    
  
  
  
Inhakt: Nr. 61. Bekanntmachung, eine Abänderung der Prüfungsordnung für Haushal- 
tungs= und Kochlehrerinnen vom 13. Februar 1911 betr. S. 225. — Nr. 62. Verordnung 
zur weiteren Ausführung der Bekaunntmachung des Bundesrats vom 15. Dezember 1914, 
Einigungsämter betr. S. 226. — Nr. 63. Ergänzung der Verordnung vom 29. De- 
zember 1914 zur Ausführung der Kaiserlichen Verordnung vom 16. Dezember 1914, betr. 
anderweite Regelung der Paßpflicht. S. 227. 
  
Nr. 6C1. Bekanntmachung, 
eine Abänderung der Prüfungsordnung für Haushaltungs= und 
Kochlehrerinnen vom 13. Februar 1911 betreffend; 
vom 6. August 1915. 
Die mit der Bekanntmachung, die Ausbildung der Haushaltungs= und Koch- 
lehrerinnen sowie die Prüfungsordnung für diese Lehrerinnen betreffend, vom 
13. Februar 1911 (G.= u. V.-Bl. S. 32 flg.) unter B veröffentlichte Prüfungsordnung 
wird hiermit wie folgt abgeändert: 
An Stelle der §8 2, 3 Absatz 1, 4 Absatz 2 und 8 Absatz 1 treten folgende Be- 
stimmungen: 
§2. Die Prüfungen werden bis auf weiteres am Seminare für Haus- 
haltungslehrerinnen des Landesvereins für Innere Mission in Dresden und 
an den städtischen Seminaren für Haushaltungs= und Kochlehrerinnen in 
Chemnitz, Leipzig und Zittau abgehalten. 
§ 3 Absatz 1. Zur Abhaltung der Prüfungen wird an jedem der in 
*2 genannten Seminare eine besondere Prüfungskommission gebildet, deren 
Mitglieder das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts ernennt. 
§ 4 Absatz 2. Der Prüfungskommissar hat die Prüfungstage im Ein- 
vernehmen mit der Seminarleitung festzusetzen, den Prüfungsplan dem 
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts rechtzeitig in 3 Stücken 
vorzulegen und die Bewerberinnen zur Prüfung vorzuladen. 
  
Ausgegeben zu Dresden, den 19. August 1915. 38
	        
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