— 225 —
Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
18. Stück vom Jahre 1915.
Inhakt: Nr. 61. Bekanntmachung, eine Abänderung der Prüfungsordnung für Haushal-
tungs= und Kochlehrerinnen vom 13. Februar 1911 betr. S. 225. — Nr. 62. Verordnung
zur weiteren Ausführung der Bekaunntmachung des Bundesrats vom 15. Dezember 1914,
Einigungsämter betr. S. 226. — Nr. 63. Ergänzung der Verordnung vom 29. De-
zember 1914 zur Ausführung der Kaiserlichen Verordnung vom 16. Dezember 1914, betr.
anderweite Regelung der Paßpflicht. S. 227.
Nr. 6C1. Bekanntmachung,
eine Abänderung der Prüfungsordnung für Haushaltungs= und
Kochlehrerinnen vom 13. Februar 1911 betreffend;
vom 6. August 1915.
Die mit der Bekanntmachung, die Ausbildung der Haushaltungs= und Koch-
lehrerinnen sowie die Prüfungsordnung für diese Lehrerinnen betreffend, vom
13. Februar 1911 (G.= u. V.-Bl. S. 32 flg.) unter B veröffentlichte Prüfungsordnung
wird hiermit wie folgt abgeändert:
An Stelle der §8 2, 3 Absatz 1, 4 Absatz 2 und 8 Absatz 1 treten folgende Be-
stimmungen:
§2. Die Prüfungen werden bis auf weiteres am Seminare für Haus-
haltungslehrerinnen des Landesvereins für Innere Mission in Dresden und
an den städtischen Seminaren für Haushaltungs= und Kochlehrerinnen in
Chemnitz, Leipzig und Zittau abgehalten.
§ 3 Absatz 1. Zur Abhaltung der Prüfungen wird an jedem der in
*2 genannten Seminare eine besondere Prüfungskommission gebildet, deren
Mitglieder das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts ernennt.
§ 4 Absatz 2. Der Prüfungskommissar hat die Prüfungstage im Ein-
vernehmen mit der Seminarleitung festzusetzen, den Prüfungsplan dem
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts rechtzeitig in 3 Stücken
vorzulegen und die Bewerberinnen zur Prüfung vorzuladen.
Ausgegeben zu Dresden, den 19. August 1915. 38