Full text : Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

302  8  19.  Die  Feststellung  des  Budgetgesetzes.  [206

und  Natur  des  Budgetgesetzes  ihre  Beantwortung  findet.  Sie
ist  eine  allgemeine  Frage,  deren  Lösung  allerdings  auch  das
Budgetrecht,  aber  nur  wie  jeden  andern  Theil  der  Verfassung,
ergreifen  kann.  Vom  Standpunkt  des  Rechtes  aus  kann
sicherlich  nur  der  Staatsstreich  die  Revolution,  und  nur  die
Revolution  den  Staatsstreich  rechtfertigen.  Und  auch  die
Verwerfung  des  Budgets  im  Ganzen  und  schlechthin  ist  entweder
  revolutionärer  Akt  oder  Staatsstreich.

III  Wie  für  jedes  Gesetz,  so  fordert  die  Verfassung
auch  für  die  Feststellung  des  Budgets  die  volle  Gleichberechtigung
  beider  Faktoren  der  Gesetzgebung.  Sie
sind  zu  gleichem  Rechte  gebunden,  aber  auch  zu  gleichem
Rechte  frei.

Gerade  darum  ist  der  Begriff  der  staatsrechtlieh  nothwendigen
  Einnahmen  und  Ausgaben  streng  begrenzt  auf  den
Bereich  des  Gesetzes.  Denn  nur  das  Gesetz  ıst  es,  in
welchem  das  einseitige  Wollen  der  gesetzgebenden  Faktoren
zu  einem  objektiven  Gemeinwillen  verschmilzt  und  durch
welches  beide  Theile,  gleichgültig  ob  verpflichtet  oder  berechtigt,
  nicht  an  den  Willen  je  des  andern,  sondern  an  eine
gleichmässig  übergeordnete  Norm  gebunden  werden.

Als  Gesetz  aber,  welches  eine  Einnahme  oder  Ausgabe
zur  staatsrechtlich  nothwendigen  macht,  hat  unter  den  zutreffenden
  Voraussetzungen  auch  ein  vorhergehendes  Budgetgesetz
  zu  gelten.  Das  erkennt  die  Reichsverfassung  in
Art.  71  ausdrücklich  an,  indem  sie  als  Grundsatz  für  die
Aufstellung  des  Etats  feststellt:

„Die  gemeinschaftlichen  Ausgaben  werden  in  der  Regel
für  ein  Jahr  bewilligt,  können  jedoch  in  besondern  Fällen
auch  für  eine  längere  Dauer  bewilligt  werden.“

Aber  allerdings  soll  die  Feststellung  einer  Ausgabe  oder
Einnahme  kraft  des  Etatgesetzes  die  gesetzliche  Verpflichtung
  ihrer  Bewilligung  auf  längere  Dauer,  auch  für  die  folgenden
  Etats  bewirken,  so  kann  dies,  als  gegen  die  Regel
und  damit  gegen  die  Vermuthung,  nur  dann  geschehn,
wenn  nicht  blos  eine  einseitige  Voraussetzung  sich  hierauf