Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1882. (43)

1882.  149

Aulage  B.

Civilversorgungsschein.

Dem  (Vor=  und  Zuname,  Charge  in  der  Gendarmerie  bezw.  im  Landjägerkorps
  oder  in  der  Schuhmannschaft)  ist  gegenwärtiger  Civilversorgungsschein  nach
einer  aktiven  Militärdienstzeit  vo  Jahren  Monaten
einer  weiteren  Dienstzeit  in  der
Gendarmerie  (bezw.  im  Landjägerkorps
  oder  in  der  Schuhmannschast)  von
mithin  nach  einer  Gesammtdienstzeit  von
ertheilt  worden.
Er  ist  auf  Grund  dieses  Scheines  zur  Versorgung  im  Civildienste  bei  den
Relchsbehörden,  sowie  den  Staaksbehörden  des  (Name  des  Bundesstaats)
nach  Maßgabe  der  darüber  bestehenden  Bestimmungen  *-Der

  Inhaber  bezieht  eine  Pension  von  ..  .  ..  *  Pf.  monatlich.
N.  N.,  den  e  18.

(Siempel.)  (Vehörde,  welche  über  den  Anspruch  auf  den
Alter  Jahre.  Civilverjorgungdschein  entschieden  hal.)
(#  .  Sirnetba)  (Unerschrist  des  beiressenden  Militärvorgesetzten.)

Fürstl.  Schwarzb.  Rudolfl.  Gesetzsammlung  X  III.  21