Full text: Der neue Kurs.

den, den Schuldigen in seinem Amtsbereich zu suchen, obgleich 
er nicht wohl anderswo sein konnte. 
· Wenn man in Hohenlohes Tagebuch liest, wie einer der ersten 
Gänge des Botschafters und Statthalters in Berlin zu Holstein 
zu sein pflegt, wie dieser für Rom Bernhard v. Bülow in Aus— 
sicht nimmt (15. Dezember 1893), wie er gar die Versetzung 
Marschalls nach dem Reichsamt des Innern betreibt und zu dessen 
Nachfolger im Auswärtigen Amt den damaligen Freund Graf 
Philipp Eulenburg auserwählt (13. Januar 1893), und wenn 
man ferner alle seine Irrungen und Willkürlichkeiten in der Zeit 
der Kladderadatschgeschichte überblickt, so erscheint der hartnäckige 
Eifer des Witzblattes gegen das Schalten und Walten eines Ge- 
heimrats im Auswärtigen Amt nicht mehr so unverständlich und 
sonderbar, als er mir bei meinem Eintritt in das Amt vorgekom- 
men war. 
Auf den Streit mit dem Kladderadatsch folgte bald, wenn 
auch vielleicht nicht in ursächlichem Zusammenhang, eine unschein- 
bare, in der Offentlichkeit kaum bemerkte, aber doch wichtige or- 
ganisatorische Neuerung im Auswärtigen Amt: Beim Ausscheiden 
des für den Posten des Unterstaatssekretärs im preußischen Staats- 
ministerium ausersehenen Dirigenten der Abteilung B, Wirklichen 
Geheimen Legationsrates Humbert, wurden die Perfonalien der 
Diplomaten auf den Außenposten von der Abteilung abgetrennt 
und einem vortragenden Rat bei I A übertragen. Der erste Per- 
sonalienreferent bei A war Graf Pourtalès. Die Neuerung ließ 
sich wohl. damit rechtfertigen, daß das Urteil von A über die 
Leistungen der Diplomaten für die Besetzung der Botschaften und 
Gesandtschaften entscheidend war. Andererseits wurde durch die 
Neuerung in einer Zeit, die gerade zu größerer Berücksichtigung 
volkswirtschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten der Vertreter des 
Reichs bei den fremden Regierungen drängte, der Zaun zwischen 
der diplomatischen Zunft und der konsularischen Laufbahn verdich- 
tet und Einblick und Ubergang von einem Bezirk in den anderen 
erschwert. 
Zu der folgenden zehnjährigen friedlichen und freundschaft- 
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