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um Bewilligung einer Aversal-Remuneration für die medizini-
schen Prüfungen zur Berücksichtigung nicht geeignet befunden
worden ist.
Bezüglich der Bitte um Anweisung eines Regie-Aversums
für den Prüfungs-Senat wird einer Anzeige über den dießfall-
sigen jährlichen Bedarf entgegengesehen, wobei bemerkt wird,
daß die zu den schriftlichen Prüfungen verwendeten Schreibma-
terialien, falls sie von dem Senate bestellt werden, von den
geprüften Kandidaten zu bezahlen seien.
München, den 25. September 1845.
Ministerium des Innern.
An den Vorstand des medizinischen Prüfungs-Senates der Univer-
sität Erlangen ergangen.
Nr. 35,200. §. 20.
Ministerial-Entschließung vom 16. Dezember 1845, die Anweisung
eines Regie-Aversums betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Auszug.
2) Das begutachtete jährliche Regie-Aversum v. 161 fl. 24 kr.
erscheint so bedeutend, daß vorerst näherer Nachweis des
Bedarfes erforderlich ist, in welcher Beziehung dem Se-
natsvorstande nicht vorenthalten werden kann, daß Schreib-
materialien-Aversa für die Senatsmitglieder und für den
Sekretär nicht stattfinden.
München, den 16. Dezember 1845.
Ministerium des Innern.
An den Vorstand des medizinischen Prüfungs-Senates der Univer-
sität Erlangen ergangen.
Nr. 1005. §. 21.
Ministerial-Entschließung vom 12. August 1846, Anweisung eines
Regie-Aversums betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Auszug.
1) Die Anschaffung des eigenen Siegels hat zu unterbleiben
und der Vorstand sich des Fakultätssiegels zu bedienen.