Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Inhalte des Ein- und Auslaufes umständlicher Auszug gemacht 
und in der Registratursnote „von kurzer Hand erledigt“ ein— 
getragen. Nur von Akten wichtigeren Inhaltes sind auch in 
diesem Falle Abschriften in der Registratur zu hinterlegen. 
II. Registratur der Gerichtsärzte. 
§. 6. Sämmtliche Akten werden nach der Verwandtschaft 
der Gegenstände in Fächern und Aktenbünden aufbewahrt. Jedes 
Fach hat einen abgesonderten Raum (am Zweckmäßigsten dient 
hiezu ein großer mit Flügelthüren verschließbarer Kasten mit 
etwa 24 Fächern) und ist mit einem beweglichen, hängenden 
Deckel versehen, der die Nummer und Aufschrift des Faches 
führt und darunter die Angabe der in ihm enthaltenen Akten- 
bünde. Jeder Aktenbund enthält einen Umschlag mit Bezeichnung 
des enthaltenen Gegenstandes und oben einen Akten-Renner, in 
dem sämmtliche Produkte verzeichnet sind. In jedem Bunde 
sollen oben die Generalia und darunter erst die Specialia 
  
  
  
  
  
Beilage J. Gerichtsärztliches Einlauf= und 
2 Einlauf. 
* * Woher. Betreff und kurzer Inhalt. 
1 B. Oktober. Stadtgericht Tödtung betr. Requisition zur 
N. N. Vornahme einer Obduktion 
und Gutachtensabgabe 
2 5. November. Thierarzt N. Anzeige des Ausbruches von 
· Rotz zu N. 
3 6. November. Landgericht N. Blattern in N. betr. Ansinnen 
und gutachtliche Aeußerung. 
4 B. Dezember./Ex off. (Physikat Impfung. 
selbst). 
  
  
 
	        
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