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Inhalte des Ein- und Auslaufes umständlicher Auszug gemacht
und in der Registratursnote „von kurzer Hand erledigt“ ein—
getragen. Nur von Akten wichtigeren Inhaltes sind auch in
diesem Falle Abschriften in der Registratur zu hinterlegen.
II. Registratur der Gerichtsärzte.
§. 6. Sämmtliche Akten werden nach der Verwandtschaft
der Gegenstände in Fächern und Aktenbünden aufbewahrt. Jedes
Fach hat einen abgesonderten Raum (am Zweckmäßigsten dient
hiezu ein großer mit Flügelthüren verschließbarer Kasten mit
etwa 24 Fächern) und ist mit einem beweglichen, hängenden
Deckel versehen, der die Nummer und Aufschrift des Faches
führt und darunter die Angabe der in ihm enthaltenen Akten-
bünde. Jeder Aktenbund enthält einen Umschlag mit Bezeichnung
des enthaltenen Gegenstandes und oben einen Akten-Renner, in
dem sämmtliche Produkte verzeichnet sind. In jedem Bunde
sollen oben die Generalia und darunter erst die Specialia
Beilage J. Gerichtsärztliches Einlauf= und
2 Einlauf.
* * Woher. Betreff und kurzer Inhalt.
1 B. Oktober. Stadtgericht Tödtung betr. Requisition zur
N. N. Vornahme einer Obduktion
und Gutachtensabgabe
2 5. November. Thierarzt N. Anzeige des Ausbruches von
· Rotz zu N.
3 6. November. Landgericht N. Blattern in N. betr. Ansinnen
und gutachtliche Aeußerung.
4 B. Dezember./Ex off. (Physikat Impfung.
selbst).