Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Nr. 9515. ##. 85. 
Ministerial-Entschließung vom 10. März 1855, die Diensteseinweisung 
und Geschäftsführung der Gerichtsärzte betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
In dem Ausschreiben vom 3. Juni 1853, die Amtsvisitationen 
betreffend, ist zwar nicht ausdrücklich erwähnt worden, daß bei 
solchen Visitationen auch die Geschäftsführung der Gerichtsärzte 
beachtet werden soll. 
Gleichwohl haben einzelne zu Visitationen und Extradi- 
tionen von Landgerichten abgeordnete Regierungs = Commissäre 
ihre Aufmerksamkeit auch auf die Physikate gerichtet, und von 
den Geschäftsbüchern, Registraturen und Inventars der Gerichts- 
ärzte Einsicht genommen und deren Geschäfts-Thätigkeit, sowie 
ihre Aeußerungen über die Sanitäts-Einrichtungen und An- 
stalten und über den Gesundheitsstand im Bezirke constatirt. 
Ein solches Verfahren, bei dessen entsprechender Vornahme 
nach den bisherigen Beobachtungen die Visitationsverhandlungen 
nicht verlängert werden, erscheint als vollkommen zweckmäßig 
und werden daher die königlichen Regierungen, Kammern des 
Innern, hierauf mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, bei den 
Amtsvisitationen auch den Befund des Zustandes der Physikate 
erheben und die desfallsigen Vorträge, jedoch gesondert, auf- 
nehmen zu lassen. 
München, den 10. März 1855. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche Regierungen, Kammern des Innern. 
Nr. 10,626. KK. 86. 
Ministerial-Entschließung vom 21. April 1858, die Erstattung von 
Jahresberichten über die Sanitätsverhältnisse in den Kreisen betr. 
Staatsministerium des Innern. 
Durch die Erlasse über die Jahresberichte der Gerichts- 
und der praktischen Aerzte hat das unterzeichnete Staatsmini- 
sterium die Grundlinien derjenigen Normen gegeben, durch 
deren genaue Einhaltung die möglichst gleichmäßige und 
erschöpfende Sammlung des Materiales erzielt werden soll, 
dessen weitere Benützung zu einer gründlichen Einsicht in den
	        
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