Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar.  138.  746

Regierungs-Blatt

für  das
Großherzogtum  Meckleuhurg-Schwerin.
...  dahrgang  191.
Ausgegeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  17.  Dezember  11914.

 

Inhalt.
II.  Ableiluag.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend.  Allgemeine  Richtlinien  zur  Ausstellung
von  Bescheinigungen  für  Reisen  ins  iAusland  ous  dem  Bezirk  des
IX.  Armeekorps.  "  «-«l«.



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(1)  Bekanntmachung  vom  16.  Dezember  1914,  betreffend  Allgemelne  Richtlinien
  zur  Ausstellung  von  Bescheinigungen  für  Reisen  ins  Ausland  aus  dem
Bezirk  des  IX.  Armeekorps.

Uber  die  Ausstellung  von  Bescheinigungen  für  Reisen  ins  Ausland  aus  dem
Bezirk  des  IX.  Armeekorps  hat  das  stellvertretende  Generalkommando  folgende
  allgemelne  Richtlinien  festgesetzt,  die  hiermit  bekannt  gegeben  werden.
Dazu  wird  bemerkt,  daß  für  Reisende  in  Kraftwagen  besondere  verschärfte
Bestimmungen  gelten.  «  ·"  ··«

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1.NqchBelgieuöftlichderLinieEschensAntwerpensBrüssel-Mp·ps.ernze
nördlich  Maubeuge  (einschließlich  dieser  Orte).  «
Die  Reise  kann  nur  auf  Grund  eines  Passierscheines  des  stellvertretenden
Generalkommandos  erfolgen.  (Alle  über  Holland  Ausreisenden  mülssen  außerdem
  die  Vorschriften  unter  A  3  beachten).