Ar. 138. 746
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckleuhurg-Schwerin.
... dahrgang 191.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 17. Dezember 11914.
Inhalt.
II. Ableiluag. (1) Bekanntmachung, betreffend. Allgemeine Richtlinien zur Ausstellung
von Bescheinigungen für Reisen ins iAusland ous dem Bezirk des
IX. Armeekorps. " «-«l«.
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(1) Bekanntmachung vom 16. Dezember 1914, betreffend Allgemelne Richtlinien
zur Ausstellung von Bescheinigungen für Reisen ins Ausland aus dem
Bezirk des IX. Armeekorps.
Uber die Ausstellung von Bescheinigungen für Reisen ins Ausland aus dem
Bezirk des IX. Armeekorps hat das stellvertretende Generalkommando folgende
allgemelne Richtlinien festgesetzt, die hiermit bekannt gegeben werden.
Dazu wird bemerkt, daß für Reisende in Kraftwagen besondere verschärfte
Bestimmungen gelten. « ·" ··«
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1.NqchBelgieuöftlichderLinieEschensAntwerpensBrüssel-Mp·ps.ernze
nördlich Maubeuge (einschließlich dieser Orte). «
Die Reise kann nur auf Grund eines Passierscheines des stellvertretenden
Generalkommandos erfolgen. (Alle über Holland Ausreisenden mülssen außerdem
die Vorschriften unter A 3 beachten).