Full text : Unser Preußen.

10  Erster  Zeitraum.

überließ  er  dem  Deutschen  Orden,  der  Anspruch  auf  dies  Gebiet  hatte,  den
westlichen  vereinigte  er  mit  der  Mark.  Auch  die  übrigen  Nachbarfürsten
mußten  die  Schärfe  seines  Schwertes  oft  empfinden.  Als  der  Dänenkönig
und  sein  Lehnsmann,  der  Herzog  von  Rügen,  Stralsund  bedrängten,  zog
Waldemar  dieser  Stadt  zu  Hilfe;  da  vereinigten  sich  mit  dem  Dänenkönige
die  Könige  von  Schweden  und  Norwegen,  von  Polen  und  Ungarn,  die  Herzöge
und  Grafen  von  Mecklenburg,  Lauenburg,  Holstein,  Meißen  sowie  der  Erzbischof
  von  Magdeburg  und  fielen  mit  dreifacher  ÜUbermacht  in  die  Mark  ein.
Waldemar  stellte  sie  in  der  Schlacht  bei  Grans  ee  (nordöstlich  von  Ruppin,
1316).  Zwar  konnte  er  den  Sieg  nicht  erringen;  aber  seine  Feinde  mußten
ihm  einen  ehrenvollen  Frieden  (zu  Templin,  1317)  bewilligen,  durch  welchen
ihm  der  ungeschmälerte  Besitz  seines  ganzen  Gebietes  zugesichert  wurde.  Mitten
in  seinen  großartigen  Plänen  raffte  ihn  der  Tod  1319  in  dem  blühenden
Alter  von  28  Jahren  dahin.  Jetzt  lebte  nur  noch  ein  männlicher  Sproß
aus  Albrechts  des  Bären  Geschlecht,  ein  minderjähriger  Vetter  Waldemars,
Heinrich  von  Landsberg.  Als  auch  er  im  nächsten  Jahre  starb,  war
das  Haus  Ballenstädt  in  der  Mark  erloschen.

Brandenburg  war  beim  Tode  Waldemars  der  größte  und  mächtigste
Staat  Norddeutschlands;  denn  er  umfaßte  die  Altmark,  Mittelmark  mit  Barnim
und  Teltow,  die  Prignitz,  Uckermark,  Lebus  und  Sternberg,  die  Neumark,
Pommerellen  und  die  Lausitz.

Deutsches  Wesen  war  in  diesen  Gegenden  überall  zur  Herrschaft  gelangt;
am  längsten  hielt  sich  noch  die  wendische  Sprache,  doch  wurden  die  wendischen
Ortsnamen  allmählich  deutsch.  Die  Markgrafen  besaßen  ihr  Land  zwar
als  Lehen  vom  Kaiser,  aber  sie  hatten  es  ohne  Widerspruch  stets  vererbt;  sie
waren  in  ihrem  Lande  unumschränkte  Kriegsherren  und  oberste  Gerichtsherren,
Stellvertreter  des  Kaisers,  der  nie  in  die  Mark  kam.  Ihre  Hoheit  übten
sie  durch  Vögte  aus,  die  in  Burgen  oder  Städten  inmitten  einer  größeren
Landschaft  wohnten.  Die  Einkünfte  der  Fürsten  bestanden  in  den  Erträgen
ihrer  Güter,  in  Grundzins,  Gerichtsgefällen  und  Judenschutzzoll  sowie  in  den
Einnahmen  von  Wäldern,  Bergwerken,  Gewässern,  Zöllen  und  dem  Münzrecht.
Weil  diese  Einkünfte  aber  zur  Kriegführung  und  Hofhaltung  selten  ausreichten,
  verlauften  die  Fürsten  oft  Gerechtsame  und  Einkünfte,  wodurch  sie
zwar  auf  einmal  eine  größere  Summe  erhielten,  aber  für  die  Zukunft  ihre
Einnahmen  schmälerten.  In  Geldverlegenheiten,  z.  B.  bei  großen  Kriegsunternehmungen,
  Gefangennahme  eines  Fürsten,  Ausstattung  von  Töchtern,
Beschickung  des  Reichstages,  beriefen  sie  die  Stände,  d.  i.  die  hohe  Geistlichkeit,
  den  Adel  und  die  Abgeordneten  der  Städte,  und  ließen  sich  von  ihnen
eine  sogenannte  Bede  (von  „bitten")  bewilligen.  Seit  1280  wurde  eine
regelmäßige  jährliche  Steuer  erhoben;  aber  trotzdem  litten  die  Markgrafen
noch  oft  an  Geldmangel.  Das  Land  war  unter  den  Anhaltinern  stetig  aufgeblüht;
  selbst  zu  den  für  das  innere  Deutschland  so  verderblichen  Zeiten  des
Faustrechts  herrschte  in  Brandenburg  eine  strenge  Rechtspflege.  Die  Markgrafen
  schafften  die  Gottesurteile  ab;  allmählich  fand  der  Sachsenspiegel,  der
um  1220  von  einem  sächsischen  Schöffen  verfaßt  worden  war  und  das  in
Sachsen  gebräuchliche  Recht  enthielt,  auch  in  der  Mark  Eingang.  Die  Bauern