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b. wenn der Zug ausnahmsweise auf dem nicht für die Fahrtrichtung bestimmten Geleise einer
zweigeleisigen Bahnstrecke fährt
bei Tage:
Kein besonderes Zeichen.
bei Dunkelheit:
Zwei roth leuchtende Laternen
vorn an der Lokomotive.
Befindet sich in Ausnahmefällen
die Lokomotive nicht an
der Spitze des Zuges oder fährt
dieselbe mit dem Tender voran,
so sind die Laternen am Vordertheil des vordersten
Fahrzeuges anzubringen.
19. Kennzeichnung des Schlusses des Zuges (Schlußsignal).
bei Tage:
An der Hinterwand des letzten
Wagens eine roth und weiße
runde Scheibe.
bei Dunkelheit:
An der Hinterwand des letzten
Wagens in ungefährer Höhe
der Buffer eine roth leuchtende
Laterne (Schlußlaterne) und
außerdem am letzten Wagen
zwei nach vorn grün und nach
hinten roth leuchtende Laternen (Ober-Wagenlaternen).
Für einzeln fahrende Lokomotiven auf der
freien Bahnstrecke genügt eine roth leuchtende Laterne
und bei Bewegung der Lokomotiven auf
Stationen die Anbringung einer Laterne mit
weißem Licht am Anfange der Lokomotive und
am Ende des Tenders, bei Tenderlokomotiven an
beiden Enden derselben.
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20. Es folgt ein Extrazug nach.
bei Tage:
Außer dem Schlußsignal eine
grüne Scheibe oben auf dem
letzten Wagen oder zu jeder
Seite desselben.
bei Dunkelheit:
Signal 19 mit der Abänderung,
daß eine der beiden
vorgeschriebenen Laternen auch
nach hinten grünes Licht zeigt.
Für einzeln fahrende Lokomotiven
genügt die Anbringung
einer grün leuchtenden Laterne
binten.
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