312 Dritter Zeitraum.
die glücklichen Erfolge verdienten Männern den Dank des deutschen Volkes
zu bethätigen und die Verfassung des Deutschen Reiches zu beraten. Die
bedürftigen Reserve- und Landwehrmänner wurden freigebig unterstützt; die
hervorragend verdienten Feldherren und Staatsmänner erhielten eine Dotation,
und zur dauernden Unterstützung der Invaliden wurde ein Reichsinvaliden—
fonds errichtet. Da man bei Beratung der Verfassung die Einrichtungen
des Norddeutschen Bundes zur Grundlage wählte, so konnte die Verfassung
des Deutschen Reichs schon nach drei Wochen veröffentlicht werden.
Einiges aus der Reichsverfassung.
Der König von Preußen ist zugleich Deutscher Kaiser; als solcher hat er
das Recht und die Pflicht, das Reich völkerrechtlich zu vertreten, den Bundesrat und
den Reichstag zu berufen, zu eröffnen und zu schließen, die Reichsbeamten zu berufen
und zu entlassen sowie den Oberbefehl über das Heer und die Marine zu führen.
Im Bundesrat, der aus den Vertretern der einzelnen Regierungen besteht, besitzt
Preußen von den 58 Stimmen 17; den Vorsitz führt der vom Kaiser zu ernennende
Bundeskanzler. Der Reichstag besteht aus 397 Abgeordneten, welche vom
Volke in geheimer, direkter Wahl gewählt werden. Zum Zustandekommen eines
Reichsgesetzes ist nur die Zustimmung des Reichstages und des Bundesrats erforderlich;
der Kaiser unterschreibt die Reichsgesetze, läßt sie veröffentlichen und wacht
über deren Ausführung. Manche wichtigen Sachen, welche Preußen bis 1866 selbständig
ordnete, sind jetzt auf das Reich übertragen, z. B. die Beurkundung des
Personenstandes (Standesämter), Zoll= und Handelsgesetzgebung, Ordnung der Münze,
Maß= und Gewichtsverhältnisse, Vertretung im Auslande, Heer und Marine, Pof
und Telegraphenwesen, die Gesetzgebung über das bürgerliche Recht, Strafrecht und
das Gerichtsverfahren. Die Unterhaltung und Verwaltung der Gerichte ist Sache
der Einzelstaaten; das Reichsgericht in Leipzig, das höchste Gericht Deutschlands, wird
vom Reiche unterhalten.
5. Raiser Willzelm der Groke.
Auswärtige Verhältnisse.
„Das neue Deutschland wird ein zuverlässiger Bürge des
europäischen Friedens sein.“ Dies Wort Kaiser Wilhelms ist zur
Wahrheit geworden. Alexander II. von Rußland, dessen Neutralität Preußen
1866 und Deutschland 1870 wertvolle Dienste geleistet hatte, blieb auch nach
dem Kriege noch Deutschlands Freund. Die offene, versöhnliche Politik Deutschlands
vermochte sogar in maßgebenden Kreisen Osterreichs den Wunsch nach
einem engen Anschluß an das Deutsche Reich zu erwecken. Schon im Herbst 1872
konnte Kaiser Wilhelm die Kaiser Alexander und Franz Joseph in Berlin als
seine Gäste begrüßen; durch das Dreikaiserbündnis schien der Friede
Europas für Jahrzehnte gesichert zu sein. Nur Frankreich stand ihm feindselig
gegenüber. Vorläufig hatte es zwar genug mit sich selber zu thun und
war auch ohne Bundesgenossen, doch bald änderte sich das.
Um zu verhindern, daß in den Krieg, den Rußland 1877 siegreich gegen
die Türkei führte, auch andere Mächte verwickelt würden, lud die deutsche
Reichsregierung die beteiligten Mächte zu einem Kongreß in Berlin ein, wo
im Juli 1878 Friede geschlossen wurde. Rußland erhielt zwar große Besitzungen
in Asien sowie am Pruth und an der Donau, auch hatte es den
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