1. Die Errichtung des Deutschen Reichs durch Kaiser Wilhelm den Großen. 319
Provinzialschulkollegium führt die Aufsicht über das höhere Schulwesen der Provinz.
Von den Kreistagen (s. u.l) gewählte Abgeordnete treten meistens alle zwei Jahre
zu einem Provinziallandtage zusammen, der über Angelegenheiten der Provinz berät
und beschließt. Dem von ihm gewählten Landesdirektor liegt die Verwaltung der
laufenden Geschäfte ob; ihm secht der Provinzialrat (Oberpräsident, ein sonsüger
Veamter und fünf vom Provinzialausschuß gewählte andere Einwohner der Provinz)
zur Seite.
Der Regierungsbezirk wird von der Königlichen Regierung verwaltet, an
deren Spitze der Regierungspräsident steht. Sie bearbeitet sämtliche Zweige der
inneren Verwaltung, soweit diese nicht besonderen Behörden (Gerichten, Konsistorien,
Post= und Eisenbahnbehörden) übertragen sind. Dem Regierungspräsidenten steht der
Bezirksausschuß (Präsident und zwei weitere Mitglieder der Regierung sowie vier
vom Provinzialausschuß ernannte Einwohner des Bezirks) zur Seite. ·
Der Regierungsbezirk zerfällt in Land= und Stadtkreise. Den Landkreis
verwaltet als königlicher Beamter der Landrat; neben ihm stehen als königliche
Kreisbeamte der Kreisphysikus, tierarzt, -bau= und -schulinspektor, als Organe der
Felbstwerwaltung der von den Einwohnern des Kreises gewählte Kreistag und der
Kreisausschuß (Landrat und sechs Kreistagsmitglieder). Die großen Städte bilden
einen Stadtkreis; die im Landkreise vom Landrat, Kreistag und Kreisausschuß versehenen
Geschäfte werden im Stadtkreise von dem [Ober-][Bürgermeister, den städtischen
Behörden und dem Stadtausschuß wahrgenommen.
Die Stadt= und Landgemeinden verwalten sich selbst unter Aufsicht der
Königlichen Regierung und des Landrats. Die Bürger wählen als ihre Vertreter
Bürgervorsteher (Stadtverordnete), diese wählen den Magistrat, der aus dem Bürgermeister,
einem Beigeordneten (Syndikus) und den Senatoren (Natsherren) besteht und
die eigentliche städtische Verwaltungsbehörde ist. Die Landgemeinde wird von dem
Ortsvorsteher (Schulzen) und den Beigeordneten (Schöffen) verwaltet, die von den
Einwohnern gewählt werden.
Auch Kunst und Wissenschaft, Schule und Kirche erfreuten sich
unter der Regierung König Wilhelms sorgfältiger Pflege. In Berlin, das
sich unter ihm zu einer der schönsten Weltstädte entwickelte, entstand das
großartige Reichspost= und das Reichstagsgebäude, die Nationalgalerie,
die Siegessäule, das Denkmal des Freiherrn vom Stein. Das
Denkmal Friedrich Wilhelms III. im Lustgarten zu Berlin wurde beim Einzuge
der siegreichen Truppen (1871) enthüllt; ebenso errichtete Kaiser Wilhelm
seinem Bruder Friedrich Wilhelm IV. ein Denkmal vor der Nationalgalerie,
seiner Mutter ein Marmorstandbild dem des Vaters gegenüber im Tiergarten
und ebenso dem Könige Friedrich Wilhelm I. im Lustgarten zu Potsdam.
1875 enthüllte Kaiser Wilhelm das mit seiner Unterstützung endlich vollendete
Hermanusdenkmal bei Detmold, und am Geburtstage seines Bruders
(15. Oktober, S. 238) 1880 legte er unter großartiger Feier den Schlußstein
zum Kölner Dom. Wenige Jahre später (1883) konnte er das
Nationaldenkmal auf dem Niederwald einweihen. Reichen Gewinn
für Kunst und Wissenschaft zugleich ergaben die mit Unterstützung des Kaisers
veranstalteten Ausgrabungen in Olympia und Pergamum; diese sowie
die von Schliemann auf der Stätte des alten Troja ausgegrabenen und
dem Deutschen Reiche geschenkten Altertümer bilden jetzt einen wertvollen
Bestand der Berliner Museen.
Das höhere Schulwesen wurde durch die Errichtung von Realgymnasien
weiterentwickelt; aber viel mehr geschah für das Volksschulwesen.
Nach dem Schulaufsichtsgesetze von 1872 „steht die Aufsicht über alle