Full text : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

1867  Kritik  der  Marx'schen  Theorie.  125

Vereinsrechts  die  Erhöhung  der  Widerstandskraft  der  Arbeiter.
Schon  sehr  bald  war  ihr  Einkommen  so  weit  gestiegen,  daß
sie  sparen  und  zurücklegen  konnten.  Sie  vermochten  die
Kosten  zahlloser  Ausstände  und  Boykotts  aufzubringen;  sie
zahlen  in  die  Kassen  ihrer  Local=  oder  Gewerkvereine,  sowie
in  die  Kasse  des  allgemeinen  Communistenvereins  ihre  regelmäßigen
  Beiträge  und  liefern  damit  die  Mittel  zu  zahlreichen
Gehältern  von  Beamten  und  Redactoren  und  zu  gesetzlich
verbotenen  Reichstagsdiäten.  Die  Partei  selbst  hat  demnach
das  Lohngesetz  schon  selbst  fallen  gelassen.  Wie  hätte  sie
auch  unter  dessen  Anerkennung  Beiträge  von  ihren  Arbeitern
fordern  können?

Die  zweite  Frage,  wer  unter  den  in  einem  großen
Fabrikbetriebe  beschäftigten  Personen  der  wahre  Schöpfer  des
Mehrwerths  ist,  scheint  mir  durch  Marx's  eigne  oben  angeführte
  Sätze  peremtorisch  beantwortet,  und  es  ist  nur  zu
bedauern,  daß  Marx  das  Ergebniß  im  weitern  Verlauf  seiner
Erörterung  völlig  vergessen  hat.  Die  Arbeit,  vernahmen  wir
dort,  erschafft  neue  Werthe,  wenn  sie  einem  nützlichen  Zwecke
dient,  welcher  schon  bei  dem  Beginn  des  Arbeitsprocesses  in  der
Vorstellung  des  Arbeiters  vorhanden  war,  „der  in  der  Arbeit
seinen  Zweck  weiß,  welcher  die  Art  und  Weise  seines  Thuns
als  Gesetz  bestimmt,  dem  er  seinen  Willen  unterordnen  muß.“
Die  eben  gestellte  Frage  ist  damit  vollständig  erledigt.  Wer
den  Zweck  eines  Fabrikbetriebes  im  Voraus  in  seinen  Gedanken
  feststellt,  die  dazu  erforderlichen  Arbeitsmittel  erwägt
und  anschafft,  das  Risico  des  ganzen  Unternehmens  auf  sich
nimmt,  im  Verlaufe  des  Arbeitsprocesses  seinen  Willen  und
das  Thun  seiner  Gehülfen  dem  Gesetze  des  großen  Zweckes
unterwirft:  das  ist  keiner  der  von  ihm  zur  Bedienung  seiner