Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundvierzigster Jahrgang. 1882. (43)

1882.  81

A.
Trauformular.

Geliebte  in  dem  Herrn,  so  bereitet  Cuch,  das  heilige  Gelübde  abzulegen,  das
Euch.  in  Christo  Jesu  auf  immer  mit  einander  verbinden  und  in  dem  Bekenniniß
vereinigen  soll:  IJch  und  mein  Haus  wir  wollen  dem  Herru  dienen.  Ihr  aber,  die
Ihr  Zeugen  dieser  Handlung  seid,  erhebt  Eure  Herzen  zur  Fürbitte  für  dieses  Paar.
Und  nun  lasset  uns  zum  heiligen  Werke  schreiten  im  Namen  des  Herrn.

Vor  Gott,  dem  Allwissenden  und  in  Gegenwart  dieser  christlichen  Zeugen  frage
ich  zuerst  Dich,  N.  N.:  Willst  Du  diese  N.  N.  als  Deine  Ehefrau  (Ehegemahl)
nach  Gottes  Wort  und  Willen  haben  und  halten,  sie  lieben  und  ehren,  in  Freud
und  Leid  nicht  verlassen  und  den  Bund  der  Ehe  mit  ihr  heilig  und  unverbrüchlich
halten,  bis  daß  der  Tod  Cuch  scheidet?  Ist  solches  Deines  Herzens  redlicher  Entschluß,
  so  sprich:  Ja.  «

Vor  Gott  dem  Allwissenden  und  in  Gegenwart  dieser  christlichen  Zeugen  frage
ich  hierauf  Dich,  N.  N.:  Willst  Du  diesen  N.  N.  als  Deinen  Ehemann  (Ehegemahl)
  nach  Gottes  Wort  und  Willen  haben  und  halten,  ihn  lieben  und  ehren,  ihm
unterlhan  sein  in  dem  Herrn,  in  Freud  und  Leid  ihn  nicht  verlassen  und  den
Bund  der  Ehe  mit  ihm  heilig  und  unverbrüchlich  halten,  bis  daß  der  Tod  Euch
scheidet?  Ist  solches  Deines  Herzens  redlicher  Entschluß,  so  sprich:  Ja.

(Hier  folgt  nach  Befinden  der  Austausch  der  Ringe  oder  Malschätze.)

Auf  das  Gelübde,  welches  Ihr  beiderseits  abgelegt  habt,  lege  ich  Eure
Hände  in  einander  und  spreche  als  ein  verordneter  Diener  der  Kirche  Cuch  zusammen
  im  Namen  Gottes,  des  Vaters  und  des  Sohnes  und  des  heiligen  Geistes.
Amen.

Was  Gott  zusammengefügt  hat,  das  soll  der  Mensch  nicht  scheiden.

So  kutcet  nieder  vor  Gottes  Angesicht  und  empfanget  den  Segen  des  Herrn
zu  Eurem  Bunde.

(Die  Eheleute  knieen  während  des  Gebetes  und  bis  zum  Schluß  des  Segens,
welcher  unter  Handauflegung  von  dem  trauenden  Geistlichen  zu  spenden
ist.  Doch  kann  letzterer  auch  schon  während  des  Gebetes  bei  den  Worten
„Mann  und  Weib“  beiden  Eheleuten  nach  einander  seine  rechte  Hand
auflegen,  um  sie  dann  bis  zum  Schlusse  des  Gebetes  über  sie  ausgestreckt
  zu  halten.)