fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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15) Position 27 a sind die Worte: „und Pappdeckel" zu streichen; dagegen ist in 
der Anmerkung hinter dem Worte: „Pack-Papier“" einzuschalten: „sowie 
von Pappdeckeln und Preßspähnen“. 
16) Position 30 a anstatt der Bestimmungen unter a. 1 und 2 ist die folgende 
aufzunehmen: 
a. Gefärbte Seide und Rlorett- bei dem Eingange 
seide, ferner Garn aus Banm-- #r# 
. 1entnersTaler—Sr-odek14Gulden-Xr· 
wolle und Seide 8 h 8 
Die Tara von 
  
16 in Fässern und Kisten 
9 in Ballen 
bleibt unverändert. 
17) Pofition 30 b und e ist zu setzen: „Bänder, Borten und Tülle“, anstatt: 
„Bänder und Borten“. 
18) Position 36 ist zu setzen: „Fett von Rind= und Schaf-Vieh“, anstatt 
vThierfett". 
19) Position 36 a ist der Abgabensatz bei dem Eingange für Talg vom Zentner 
auf 1 Thaler — Sgr. oder 1 Gulden 45 Kreuzer zu ermäßigen; dane- 
ben fällt die Vergütung für Tara weg. 
20) Position 37 sind die eingeklammerten Worte: „Mineral-Theer und anderer“ 
zu streichen. 
21) Pofition 40 ist anstatt des Wortes: „Wachsleinwand“ zu setzen: „Wachs- 
tuch“. 
22) Position 40 b soll es heißen: „Malertuch und Ledertuch“, anstatt: „und 
Malertuch“. 
23) Pofition 42 a ist zuzusetzen: „alter Bruchzink.“ 
X#lI. Fünfte Abtheilung des Tarifes. 
1) Ziffer II ist dahin abzuändern: 
„Der dem Tarife zum Grunde liegende, im Zollvereine mit Ausnahme des 
Königreiches Bayern und des Kurfürstenthumes Hessen als allgemeines Lan-
	        
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