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Maaßstab Tara
nach dem nach dem wird vergütet
Benennung der Gegenstände. ver 30. Taler.ö2 ½ l.om Zentner
« Verzollung. uß den· Fuß Brutto-Gewicht:
S
* Toir. Ssr. I a. itt. Pfund.
16 Kalender:
werden nach den, der Stempelabgabe halber
gegebenen besondern Vorschriften behandeli.
7 K#antiänct und Guttapetcha, sowie Waaren
4½ rusn in der ursprünglichen Form
von Schuhen, Flaschen 2c.; Guttapercha, , .-roh,ungekemcgtodekgckelmgt.·
fu«-Imb)
Kautschuck-Fäden außer Verbindung mit
anderen Materialien, oder mit baumwollenem,
leinenem oder wollenem rohem
(nicht gebleichtem oder gefaͤrbtem) Garn
nur dergestalt umsponnen, umflochten oder ·
umwickelt, daß sie ohne Ausdehnung noch I
beutlich erkannt werden können; Kaut- z
IchucksPianen,aufgelostesKautschnck.thk. —515—52’,-2
c)GkobeSchu)machet-SanletNie-net
und Taͤschnerwaaren, sowie anbere Waa- .
ren aus unlackirtem, ungefärbtem, unbe- !
drucktem Kautschuck, alle diese Waaren
auch in Verbindung mit anderen Materialien,
soweit sie dadurch nicht unter * 5“% 16 8 asern and
Nr. 20 falen usn. 1 — —
ch Waaren aus iackirtem, gefärbtem oder · j ler " Sebedrucktem
Kautschuck, auch in Verbin- I ' '
dung mit anderen Materialien, soweit «
sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; l
feine Schuhe; uͤbersponnene Kauschud ·
20 in Fässern
Klsteu. und
fäden 1 Zu. 10 4— 17 1 301 Krben.
Uöm Ballen.
e) Gewebe aller Art mit Kautschuc uͤber- **- (“ in Kisten.
dogen oder getränkt l 15 26 15 1. Katen.
Anmerk. "„ «
KaufschilcksDkucktacher fuͤr Fabrilen uud Kratzenleder,
künstliches, für Hrabensabrilen, beide auf
Erlaubnißscheine unter Kontrole - 1 Ztr. 2 — 3 30 —
i
in Ballen.
n 18# in Fassern und
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