Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

1. Religionsunterricht. c. Israeliten. 539 
Ates Schuljahr: Die drei Abschnitte des Schema, die 3 ersten 
Abschnitte des Tischgebets und die üblichen Benediktionen bei Nahrungs- 
genüssen, Naturerscheinungen ctc. 
5Rtes Schuljahr: Wiederholung und das Werktags-Schemone- 
Esreh. 
(Bies Schuljahr: Sümtliche Thephillos-Schewa für Sabbathe und 
Nischmath bis Borchu. 
7tes Schuljahr: Die Thephillos-Schewa für Neumonds-Werklt- 
tage und Sabbathe, für die 3 Wallfahrtsfeste (Schlosch--Regolim) und 
Hallel. 
Stes Schuljahr: Wiederholung und die Abend- und Morgen- 
gebete für Werktage und Sabbathe von Borchu bis Schemone-Esreh und 
Olenn. 
8 18. 
d. Systematische Religionslehre. 
Als vorzugsweise zu lehrende Stücke werden bezeichinet: 
Die GCrundwahrheiten des Judentums, die 10 Gebote mit Erläuterungen, 
die Bedeutung der Sabbathe und Feste, die Lehre von Gott und sSeinen 
Eigenschaften, die heilige Schrift und ihre Einteilung, die noch sonst 
wichtigeren Stücke aus der Glaubens- und Dflichtenlehre. Dieser Lehr- 
stoff ist auf die einzelnen Schuljahre angemessen zu verteilen. 
*: 
c. Ubersctzen aus dem Pentateuch. 
Im 5. und 6. Schuljahre sind jährlich gegen 8 Kapitel, im v. und S. 
gegen 15 Kapitel zu übersctzen. 
Die grammatikalischen Bemerkungen können hierbei auf die Lese- 
regeln, dic Lehre von den Wortgattungen und der Bedeutung der ver- 
schiedenen, durch beigefügte Buchstaben und Sylben entstehenden Bil- 
dungsformen beschränkt werden. 
B. Bei erweiterter (10stündiger) wöchentlicher Unterricht zeit. 
7) 
8 20. 
a. Hebrüisch Lesen. 
Wie bei A. 
b. Biblische Geschichte 
1.—ti# tes Schuljahr wie bei A. 
Ebenso in den weiteren Schuljahren mit Berücksichtigung 
der biblischen Landeskunde. 
In dem Sten Schuljahre mit Hinzufügung passender Abschnitte 
aus der nachbiblischen Geschichte der Juden. 
21. 
c. Ubersetzen hebräüischer Gebete. 
Angemessene Verteilung des unter A bezeichneten Unterrichts- 
stoffes auf die Schuljahre vom 2.—7.; im S. Schuljahre die Thephillos--
	        
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