um im Einzelnen den Lauf der vorerwähnten
Linie festzustellen. Es herrscht indessen aus—
drückliches Einverständniß darüber, daß selbst
in dem Falle, daß die Kommissare nicht zu
einem völligen Einverständniß über die Einzel—
heiten des Laufes der Linie gelangen sollten,
die Vereinbarung zwischen den beiden Regie-
rungen mit Bezug auf die allgemeine oben
angegebene Abgrenzung nichtsdestoweniger be-
stehen bleiben soll.
Die Kommissare sind gleichzeitig mit der
Aufgabe betraut, die Interessensphären beider
Länder in der im Westen und Süden des
mittleren und oberen Niger gelegenen Region
zu bestimmen.“
Es versteht sich von selbst, daß durch
dieses Abkommen irgend welche Rechte Dritter
unberührt bleiben. So wird dadurch ins-
besondere das in Artikel V des deutschen Ab-
kommens mit England vom 1. Juli d. J.
gegenseitig eingeräumte Recht, im freien Durch-
gangsverkehr und ohne Zahlung von Durch-
gangszöllen nach und von den Ufern des
Tschad Sees Handel zu kreiben, in keiner
Weisc beschränkt. ·
Die Bauthätigkeit in Kamerun.
(Mit Karte.)
Als der Keiserliche Gonverneur, Freiherr
Julius v. Soden, im Sommer des Jahres
1885 nach Kamerun kam, war derselbe ge-
nöthigt, mit seinen Beamten in einer Woer-
mannschen Faktorei Wohnung zu nehmen, da
das Gebäude auf der Joß-Platte, dem Grund-
stücke des Kaiserlichen Gonvernements, sich in
einem Zustande befand, der ein Bewohnen
desselben unmöglich machte. Das Haus, auf
der beigegebenen Karte mit Ila bezeichnet, war
im Jahre 1884 während der Kämpfe um
Kamerum mehrfach von Granaten durchlöchert,
vollständig verwahrlost und von den Missio-
naren verlassen worden. Gras und Unkraut
überwucherten die Veranda und wuchsen zu den
glaslosen Fensterhöhlen hinein. «
Das Grundstück selbst war völlig verwildert,
mit über mannshohem Gras und Busch be-
wachsen, so daß die erfrischenden Seebrisen das
Haus nicht erreichen konnten und jede Aussicht
auf das Kamernn-Becken ausgeschlossen war.
Der damalige Kaiserliche Kommissar, Uyr.
M. Buchner, hatte zwar schon, nachdem er
den Platz von der englischen Baptisten-Mission
übernommen, mit der Klärung desselben an-
gefangen, wurde jedoch bald durch schwere
Erkrankung gezwungen, die Arbeiten ruhen zu
lassen und die Heimreise anzutreten. «
229
a—
Nach der Ankunft des Gouverneurs wurden
die Arbeiten mit aller Kraft wieder aufgenommen.
Maurer und Zimmerleute, welche von den Fak-
toreien entlehnt werden mußten, setzten das Haus
und die Kirche (I1D) in einen bewohnbaren Zu-
stand, während Eingeborene und Kru-Arbeiter
die nächste Umgebung klärten und eine Gras-
hütte, welche den Missionaren als Schule ge-
dient hatte, zur eigenen Wohnung herrichteten.
Bald war dasselbe soweit hergestellt, daß
die Beamten ihren Einzug in dasselbe bewerk-
stelligen konnten. Zwei kleine Zimmerchen zur
linken erhielt der Kanzler v. Puttkamer,
rechts der Sekretär Dr. Krabbes ein anderes.
Das mittlere, größte Zimmer wurde zur Kanzlei
bergerichtet und hatte gleichzeitig den Herren
noch als gemeinschaftliches Empfangs-, Wohn-
und Speisezimmer zu dienen.
Drei kleine Verschläge Dinter den größeren
Räumen stellten Vorraths-, Geschirr= und An-
richtekammern. Der Gouverneur selbst mußte
mit seiner Bedienung noch in der Bell-Faktorei
wohnen bleiben.
Troß der bald eintretenden Regenzeit wurde
mit der mühsamen Aufräumung des Platzes
fortgeschritten, Zäune gezogen und Wege an-
gelegt.
Es wurde ein Garten hinter dem Schuppen
(lle) angelegt, für den Polizcimeister ein kleines
Holzhaus (IIa) auf Holzpfählen mit zwei Kam-
mern aufgestellt, der Platz um die Häuser mit
Kies überschüttet und ein Weg nach dem Strande
hinunter gegraben.
Inszwischen begann das Material für den
Bau des Wachthauses, des Gouvernements-
gebändes und der Palaver-Halle schon einzu-
treffen. Um die Sachen lägern zu können,
wurde am Strande ein Platz geebnet und das
Magazin (IXaS#) auf demselben erbaut. Das-
selbe besteht aus einem Holzgestell mit Well-
blechplatten, Dach und Wänden auf einem
Cementboden. Bei einer Höhe von 3 m ohne
den Dachraum ist das Gebäude 15 m lang
und m tief.
Der Platz selbst mußte gegen den Strom
durch eine Wand von Mangrovepfählen ge-
schützt werden. Da das Baumaterial nicht
auf dem steilen Wege vom Strande auf die
Baustelle geschafft werden konnte, wurde ein
zweiter Weg angelegt, welcher ein bequemeres
Aufbringen desselben gestattete.
Nachdem im Frühjahr 1886 die Bau-
siellen geklärt und die Bautechniker der Firma
F. H. Schmidt in Altona, welche die Bauten
unternommen hatte, eingetroffen waren, wurden
die Arbeiten am Hauptgebäude, wie an dem
Wachthause begonnen. Das Letztere (III der
Karte), auf einem 1 m hohen Steinsockel, aus