Full text: Deutsches Kolonialblatt. III. Jahrgang, 1892. (3)

Vorlesungen des Dr. Luschan. 
Herr Privatdozent Dr. Luschan an der 
Friedrich Wilhelms-Universität zu Berlin wird 
in dem kommenden Wintersemester lesen: 
„Völkerkunde von Afrika mit beson- 
derer Rücksicht auf die Deutschen 
Schutzgebiele mit Demonstrationen", 
und zwar jeden Dienstag und Donnerstog 
von 2 bis 3 Uhr im Hörsaale des 
Königlichen Museums für Völkerkunde, 
Königgrätzerstraße 120. 
Daneben wird Herr Dr. Luschan eben- 
daselbst noch jeden Sonnabend von 3 bis 
7 Uhr 
„Anthropologische und cthnographische 
Uebungen mit Berücksichtigung der Pho- 
tographie und anderer Reproduktions-= 
methoden“ 
abhalten. 
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Titterarische Besprechungen. 
Relazione generale politica ed am- 
ministrativa della comwmissione 
reale d’inchiesta sull' Eritrea 
diretta a Sua Eccellenza il Mini- 
stro degli alfari esteri. 
Der italienische Staatsanzeiger hat in dem 
Beiblalt zu seiner Nr. 277 vom 26. Novem- 
ber v. J. unter obigem Titel den Bericht der 
im vergangenen Jahre seitens des italienischen 
Parlaments nach Afrika entsandten sieben De- 
putirten veröffentlicht. 
Der Bericht ist außerordentlich gründlich 
und berührt fast ausnahmslos Fragen, die 
auch für unsere ostafrikanische Kolonie von 
Interesse sind, die jedoch wegen des großen 
Umfanges des Berichtes hier nur gestreift 
werden können. 
Dem Bericht zufolge sind innerhalb der 
Kolonie die Region des heißen und die Region 
des gemäßigten Klimas zu unterscheiden; erstere 
eignet sich hauptsächlich für die Viehzucht, 
letztere für den Ackerbau, insbesondere den 
Anbau von Cerealien (Durrha, Mais). In 
Keren sind vortreffliche Weinpflanzungen, welche 
jedoch sehr unter den Termiten zu leiden haben. 
Unter der Leitung Franchettis sind auf dem 
Hochplateau Obstgärten angelegt worden, in 
welchen sich fast sämmtliche Pflanzen Europas 
finden. Bohnen, Erbsen, Zuckerrüben geben 
jährlich 5 bis 8 Ernten, und der Kultur der 
Oliven, der Baumwolle, des Kaffees und 
Tabaks eröffnet sich dort die größte Zukunft, 
während Zuckerrohr der klimatischen Verhält- 
nisse wegen nicht anbauungsfähig ist. 
politischen Gründen zu empfehlen. 
  
Die Zolleinnahmen der Kolonie, welche in 
den letzten Jahren durchschnittlich 1 100 000 Lire 
betragen haben, haben eine Tendenz zum Steigen 
und sind nur während des Etatsjahres 1890,91 
auf 900000 Lire, der Quarantäne in den 
Monaten September, Oktober und November 
wegen, zurückgegangen. Der Werth der Aus- 
und Einfuhr beträgt jährlich etwa 1 644058 Lire, 
bezw. 11414364 Lire. 
Von besonderem Interesse ist nachstehende 
Aufzeichnung der Summen, welche Italien vom 
Januar 1885 bis Ende Juni 1891 auf die 
Kolonie Eritrea verwendet hat: 
Kriegsministerium 93524973 L. 
Marineministeriim. 15654201. 
Ministerium der auswär- 
tigen Angelegenheiten 2799820. 
Minislerium der öffentlichen 
Arbeiten ... 699161- 
Post-nnchlcgravtht- 
Ministerium .1738638- 
114386793 L. 
Die Einnahmen der Kolonien haben seit 
1886 bis Ende April 1891 6561 202,65 Lire 
betragen. Davon sind 3684501,28 Lire für 
die allgemeine Verwaltung und 2876701,37 L. 
für öffentliche Bauten verwendet worden. 
Die Kommission spricht sich dann für ein 
Civilgonvernement aus und macht Vorschläge 
bezüglich der Abgrenzung der Befugnisse des 
Gouverneurs und des militärischen Oberbefehls- 
habers unter Bezugnahme auf englische und 
französische Verhällnisse. 
Ferner berührt der Bericht im Einzelnen 
verschicdene, bevorstehende öffentliche Arbeiten. 
Besonders betont er die Nothwendigkeit der 
Wiederherstellung der Eisenbahnlinie Massaua— 
Saati; dieselbe bis Ailet, welches kein Mittel- 
punkt für den Handel sei, zu verlängern, hält 
er nicht für angemessen; jedoch sei eine Fort- 
führung bis Keren aus kommerziellen und 
Sei dies 
der sehr großen Kosten wegen nicht ausführ- 
bar, so müsse Massaua mit Keren durch eine 
sahrbare Straße verbunden werden; auch 
andere Straßen, welche näher bezeichnet werden, 
seien anzulegen. 
Den Wunsch einiger Kaufleute Massauas, 
dessen Hafen für einen Freihafen zu erklären, 
theilt die Kommission nicht, da die finanzielle 
Lage der Kolonie es nicht erlaube, auf die 
Zolleinkünfte zu verzichten. 
Nach einer gründlichen Besprechung der 
zukünftigen Gesetzgebung für die Kolonic, ins- 
besondere bezüglich der Rechte an Immobilien, 
schließt der Bericht mit einer Beleuchtung der 
verschiedenen Kolonisationssysteme (Militär= und 
Strafkolonien).
	        
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