Nauhaus und nur wenig Leuten (Schwarzen) hat
er einen Besuch bei dem übel berüchtiglen Merere
gemacht. In Gefahr ist dabei freilich die kleine
Schaar gewesen. Es hat aber das Ende dieses Be-
suches gezeigt, daß man auch bei wirklicher Gefahr
noch ohne Blutvergießen auskommen kann, wenn
man die nöthige Vorsicht und Geduld und vor allen
Dingen den nöthigen guten Willen hat. Daß durch
Merenskys vorsichtiges Verhalten das Ansehen der
Weißen nicht nur nicht gelitten hat, sondern im
Gegentheil vertieft und vergrößert worden ist, beweist
der Umstand, daß, woran ja vorher lein Mensch auch
nur im Entferntesten denken konnte, Merere und sein
Volk die Gründung einer Missionsstation in ihrer
Mitte wünschen.
Auch auf den Bericht des Grafen Götzen vom
29. März d. Is. berufen wir uns, der in letzter Zeit
durch die Blätter gegangen ist, in dem es heißt:
»Ich bin sonst durch mein Prinzip, überall die ge-
forderten Lebensmittel zu bezahlen, stets friedlich
durchgekommen.# Und das schreibt er unweit des
Victoria-Nyansa.
Es läßt sich daher an der Möglichkeit, die Privat-
expeditionen friedlich auszuführen, durchaus nicht
zweifeln. Der Grund aber, daß ihre Spuren troh=
dem mit Blut gekennzeichnet sind, ist nach der
Aeußerung des Grafen Götzen nicht schwer zu finden.
Er liegt eben darin, daß nicht mit peinlicher Sorg-
falt darauf gehalten ist und wird, daß alle Lebens-
mitlel, die man braucht, bezahlt werden. Es hat
früher auch der Umstand dazu beigetragen, daß die
Expeditionsführer sich geweigert haben, den Häupt-
lingen den Hongo (Durchgangszoll) zu bezahlen, den
sie nach altem Herkommen von den durchziehenden
Karawanen erhoben und beitrieben. Nun, daß die
Regierungsexpeditionen den Hongo nicht bezahlten,
sondern sogar dafür sorgten, daß das Hinderniß des
Handelsverkehrs abgeschafft wurde, ist selbstverständlich
und durchaus anzuerkennen. Woher aber in aller
Welt haben die Privatexpeditionen das Rechl und
die Aufgabe, sich in Dinge zu mischen, welche Sache
der Regierung sind? Es ist keine irrthümliche An-
nahme, daß diese beiden Unzuträglichkeiten, einmal
das Unterlassen der Bezahlung der requirirten Nah-
rungsmittel, zum Anderen das Verweigern des Hongo,
den Grund gelegt haben dafür, daß, wo nur eine
Karawane sich niederläßt, der Kriegszustand als der
von selbst gegebenc angesehen wird, der erst durch
Verhandlungen beseitigt werden muß. Dabei wollen
wir ausdrücklich bemerken, daß das Gastgeschenl,
welches der Häuptling dem durchreisenden Expeditions-
führer zur Begrüßung sendet, durchaus kein reines
Geschenk ist. Vielmehr rechnet der Häuptling be-
stimmt darauf, daß ihm ein Gegengeschenk von min-
destens demselben Werthe gegeben wird. Diese
Höflichkeit ist nichts weiter als ein Tauschgeschäft.
Wir verlangen daher, daß jede Privatexpedition
unter die Aussicht der Regierung gestellt wird. Der
Gouverneur bezw. Landeshauptmann muß die aus-
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drückliche Erlaubniß zur Ausrüstung und zum Ab-
marsch der Expedition geben. Er wird sich auch
den Führer besonders daraufhin ansehen, ob er ihm
die Gewähr zu bieten scheint, daß er mit den Ein-
geborenen wie mit Menschen umgehen wird, die
unker dem Schute des deutschen Kaisers stehen, ob
er ein sittlicher Charakter und ob er daher zur
Führung der Expedition geeignet ist.
Des Weiteren muß der Führer die Zahl aller
seiner Leute angeben und danach eine Berechnung
einreichen über den voraussichtlichen Verbrauch von
Nahrungsmitteln, die er von den Eingeborenen wird
kaufen müssen. Er ist auch gehalten, nachzuweisen,
daß er so viel Tauschwaaren mit sich führt, als zum
Einkauf des Lebensunterhaltes nöthig sind. Diesen
hat er aber nicht seinen Leuten zu überlassen; er
selber hat dafür Sorge zu tragen und wird dadurch
die Möglichkeit haben, alle Uebergriffe seiner Leute
zu bestrasen und dafür einzustehen. Während seines
Marsches muß er dann genau Buch führen über den
Verbrauch seiner Tauschmittel. Insonderheit muß er
genau angeben, was er von den einzelnen Häupt-
lingen als Gastgeschenk erhalten und womit er es
erwidert hat.
Wir halten es für sehr erwünscht, daß auf jeder
Regierungsstation ein Buch angelegt wird, in dem
die Erfahrungen jedes Reisenden, der des Weges
kommt, niedergelegt werden, die er mit den einzelnen
Häuptlingen und Dörfern, die er passirt hat, gemacht
hat. Dieses Buch müßte für jeden Reisenden nicht
nur offen liegen, sondern sie alle müßten sogar ver-
pflichtet werden, genaue Kenntniß von dem Inhalt
desselben zu nehmen. Der Vortheil dieser unschwer
zu treffenden Maßnahme liegt auf der Hand. Ein-
mal verbleibt die Privatexpedition unter der Kon-
trole der Regierung. Sie sleht also nicht in so
großer Gefahr, ihre friedliche Aufgabe zu vergessen
und in kriegerische Händel sich zu verwickeln. Zum
Anderen aber wird durch die Einrichtung eines
solchen Beobachtungsbuches die Karawanenstraße fesl-
gelegt. Jeder, der sie passirt, kann sich auf eine
gute Strecke Weges hinaus vergewissern, welche
Häuptlinge er treffen, welche Dörfer er berühren
und wie an den einzelnen Stellen seine Aufnahme
sein wird. Sind in einem Orte fünfmal Expeditionen
freundlich aufgenommen, dagegen das sechste Mal nicht,
so ist ja 5 gegen 1 zu welten, daß die Schuld nicht
bei den Eingeborenen liegt. Und finden sich Beob-
achtungen, daß man einzelnen Häuptlingen oder
Dörsern nicht trauen darf, so kann der Expeditions-
führer unter Berathung seitens des Stationschefs
von vornherein Vorkehrungen treffen, welche ein
blutiges Zusammentressen ausschließen.
Die Berichte der Expedition, die auf den Statio-
nen abgegeben werden, müstten natürlich an den
Höchstkommandirenden weiter gegeben werden, damit
er über dieselben stets auf dem Laufenden bleibt.
Es kommt eben darauf an, daß die Expedition
wirklich unter seiner Aufsicht ausgeführt wird und