Full text: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

Die im vorhergehenden Jahre neu eingeführte 
Rädersteuer, welche eine halbe Krone (—2½.) 
für jedes Wagenrad beträgt, ergab einen Ertrag von 
2500 Pfd. Sterl., welcher zur Neuanlegung und 
Erhaltung der Straßen verwendet wird. 
Die Zahl der Bevölkerung ist namentlich infolge 
des beständigen Zuzuges von Farmern im Anwachsen 
begriffen; auch hat sich das bisher als Kalahariwiste 
bezeichnete Gebiet im weiteren Umfange als besie- 
delungsfähig erwiesen, als bisher allgemein ange- 
nommen wurde. 
Besonders hervorgehoben wird in dem Berichte 
die jetzt im Betschuanalande herrschende große persön- 
liche Sicherheit. Obwohl die Europäer im Lande 
zerstreut leben, ist kein Fall von Gewaltthätigkeit 
gegen dieselben seitens der Eingeborenen bekannt 
geworden. Es sind überhaupt nur sehr wenige 
Fälle schwererer Verbrechen und kein Fall von Mord 
während des in Rede stehenden Jahres vorgekommen 
und man glaubt, daß zu diesem Resultat die strenge 
Durchführung des Verbotes des Verkaufs von Spiri- 
tuosen an die Eingeborenen nicht unerheblich beige- 
tragen habe. 
In den inneren Verhältnissen der bisherigen 
Betschuanaland-Kronkolonie sind in der Zwischenzeit 
bekanntlich wichtige Aenderungen durch die im No- 
vember v. Is. stattgehabte Einverleibung derselben 
in die Kapkolonic eingetreten.“) 
Lagos und Goldküste. 
In Lagos wird die Aulage einer Eisenbahnlinie 
Lagos — Ibadan — Abeokuta beabsichtigt. Nachdem 
die Besichtigung der Strecke erfolgt ist, hat 
man mit der Vermessung nunmehr begonnen. Als 
Ausgangspunkt der Bahn wird die Insel Ido ge- 
nannt, von wo eine Eisenbahnbrücke nach dem Fest- 
lande gebaut werden soll, mit deren Vorarbeiten 
bereits der Anfang gemacht ist. In der Goldküsten- 
kolonie hat der englische Kapitän Lang zu Eisen- 
bahnbauzwecken die Strecke von der Kormantanbai, 
etwa drei englische Meilen westlich von Saltpond, 
bis zum Birrimfluß, das ist etwa bis Appam, be- 
sichtigt. Für diese vorläufige Besichtigung an der 
Goldküste sind im Ganzen bisher 81 000 Mark 
verausgabt worden. Die Regierung der Goldküsten= 
kolonie hat das Projekt des Baues von Eisenbahnen 
vorläufig fallen lassen und auch für das Jahr 1896 
einen Betrag für solche Zwecke im Etat nicht vor- 
gesehen. Nach der offiziellen „Government Gazette“ 
Nr. 20 d. d. Accra, den 28. Oktober 1895, S. 322, 
äußerte sich der Gouverneur William E. Maxwell 
in einer Ansprache an die gesetzgebende Körperschaft 
der Goldküstenkolonie bezüglich des Eisenbahnbaues 
wörtlich, wie folgt: 
. 
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1895, S. 660. 
295 
  
„Die gegenwärtigen Transportbedingungen aus 
dem Innern zur Küste sind derartig, daß über eine 
gewisse Entfernung hinaus die schwereren Produkte 
ihren Handelswerth verlieren. Der Bau einer 50 
bis 60 Meilen langen Bahn würde ein neues 
Handelsgebiet erschließen und stufenweise Ausdehnung 
der Linie würde den Handel weiter fördern. Welcher 
Hafenplatz als Ausgangspunkt am besten wäre, ist 
noch fraglich. Appam wird von Kapitain Lang 
empfohlen, der eine Trace von dort aus vermessen 
hat. Auch Accra hat seine Fürsprecher und es dürfte 
noch andere Plätze geben. Bei dieser Sachlage war 
es unmöglich, im Etat für 1896 schon Ausgaben für 
Bahnzwecke einzustellen." 
Ausstellung in Vierra Leone. 
Nach einem Berichte des amerikanischen Konsuls 
zu Freetown sollte zu Anfang dieses Jahres dort 
eine landwirthschaftliche Ausstellung abgehalten werden. 
Für die besten Landesprodukte waren Preise aus- 
gesetzt. Man hofft auf diesem Wege die Eingeborenen 
zu lebhafterem Betrieb von Pflanzungen und Vieh- 
zucht anzuspornen. 
Ligerprotektorat. 
Ueber die Unruhen unter den Eingeborenen im 
Nigerküstengebiet, zu deren Untersuchung der frühere 
Generalkonful Sir John Kirk von der englischen 
Regierung abgeordnet war, ist jetzt dem Parlament 
der von dem genannten Kommissar erstattete Bericht 
in Form eines Blaubuchs (C. 7977) vorgelegt 
worden. 
Perschiedene Miktheilungen. 
Wissenschaftliche Lendungen. 
Benachrichtigung für die wissenschaftlichen Sta- 
tionen und Expeditionen (in Ergänzung der Bestim- 
mungen vom 7. November 1890, Kol.-Bl. S. 287): 
Alle wissenschaftlichen Sendungen aus den deut- 
schen Schutzgebieten sind, wenn irgend möglich, ent- 
weder der Deutschen Ostafrika-Linic, der 
Woermann-Linie oder dem Norddeutschen 
Lloyd zur Beförderung zu übergeben, weil diese 
eine Frachtermäßigung eintreten lassen. Der Nach- 
weis, daß die Gegenstände für wissenschaftliche An- 
stalten bestimmt sind, ist dadurch zu erbringen, daß 
sie nach Hamburg bezw. Bremen auf Conosse- 
ments zu verladen sind. 
Wenn die Sendungen Gegenstände für ver- 
schiedene Museen enthalten, so ist auf diesen zu 
vermerken, daß sie direkt an das Museum für 
Völkerkunde, Berlin SW., Königgrätzerstr. 120,
	        
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