Full text: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

— 750 — 
Preisausschreiben. 
Die internationale Vereinigung für vergleichende 
Rechtswissenschaft und Volkswirthschaftslehre zu 
Berlin setzt einen Preis von 1600 Mark für die 
beste Arbeit über folgendes Thema fest: 
„Eine vergleichende Darstellung der Grundsäte, 
welche in den Kolonien der wichtigsten Staaten hin- 
sichtlich des Bodenerwerbs und der Ansiedlung be- 
folgt worden sind, und die wirthschaftlichen Folgen 
derselben.“ 
Die Preisbewerbung geschieht unter folgenden 
Bedingungen: 
1. Die Arbeiten müssen bis zum 1. April 1898 
an den ersten Schriftführer der Vereinigung, Kammer- 
gerichtsrath Dr. Kronecker, Berlin W., Kurfürsten- 
damm 241, eingeliefert werden. 
2. Die Arbeiten müssen in deutscher oder fran- 
zösischer oder englischer Sprache verfaßt, auch müssen 
die deutschen Manufskripte mit lateinischen Buchstaben 
geschrieben sein. — Es ist im höchsten Grade 
wünschenswerth, die Arbeiten mit einer Schreib- 
maschine schreiben zu lassen. 
3. Die Arbeiten dürfen nicht mit dem Namen 
des Verfassers, sondern nur mit einem Motto be- 
zeichnet werden, doch muß ihnen ein versiegeltes 
Kouvert beigegeben sein, welches das gleiche Motto 
als Ausschrift trägt, und in welchem der Name und 
die Adresse des Autors enthalten sind. 
4. Das Preisrichterkollegium bilden 
Mitglieder der Vereinigung: 
aà) aus Deutschland: Seine Hoheit der Herzog 
Johann Albrecht zu Mecklenburg, Präsident 
der deutschen Kolonialgesellschaft (Potsdam), 
Dr. Paul Kayser, früher Direktor der 
Kolonialabtheilung des deutschen auswärtigen 
Amtes, Senatspräsident am Reeichsgericht 
(Leipzig), 
Dr. Freiherr Karl v. Stengel, ordentlicher 
Professor der Rechte (München); 
aus England: Right Honourable James Bryce, 
früher Minister (London) 
aus Frankreich: Dr. Charles Lyon-Caen, 
Professor der Rechte, membre de I’Institut 
(Paris); 
aus Italien: Dr. Attilio Brunialti, Staats- 
rath, Professor der Rechte (Ron); 
aus den Niederlanden: Dr. P. A. van der 
Lith, ordentlicher Professor der Rechte, Rektor 
der Universität (Leyden); 
aus Oesterreich-Ungarn: Dr. Eugen Philip- 
povich, Edler v. Philippsberg, ordent- 
licher Professor der Staatswissenschaften (Wien); 
aus Rußland: Dr. Fedor Fedorovic v. Mar- 
tens, Geheimrath, ordentlicher Professor der 
Rechte, membre de UL'Institut (Petersburg); 
aus Spanien: Marquis de Dalmau de Oli- 
vart, früherer Professor der Rechte (Bar- 
celona); 
folgende 
b 
— S 
- 
ES 
— 
# 
9 
— 
— 
  
i) aus den Vereinigten Staaten von Amerika: 
William James Ashley, Professor der Staats- 
wissenschaften, Cambridgelllarvar d-University) 
Der Preis kann zwischen mehrere Bewerber ver- 
theilt werden, wenn ihre Arbeiten von wesentlich 
gleichem Werthe erscheinen. Die mit dem Preis 
gekrönte Arbeit wird von der internationalen Ver- 
einigung veröffentlicht werden. 
Die Veröffentlichung einer Preisarbeit oder eines 
oder mehrerer Theile derselben vor Verkündung der 
Entscheidung hat zur Folge, daß die Arbeit aus der 
Preisbewerbung und der ferneren Begutachtung 
durch die Preisrichter ausscheidet. 
Das Preisrichterkollegium darf von den Konverten, 
welche den Manuskripten beigefügt sind, nur das- 
jenige öffnen, welches die preisgekrönte Arbeit be- 
gleitet. Es steht jedem Preisbewerber frei, schon 
bei Einreichung des Manufkriptes eine Adresse zu 
bestimmen, an welche dasselbe seinerzeit zurück- 
zusenden ist. Das litterarische Eigenthum an der 
preisgekrönten Arbeit, insbesonderc die Rechte zur 
Veröffentlichung und Uebersetzung, gehen mit der 
Preiszahlung auf die internationale Vereinigung für 
vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirthschafts- 
lehre zu Berlin über. 
Poststatistik.“) 
Ueber die Thätigkeit der deutschen Postverwaltung 
in den Schutzgebieten während des Jahres 1895 
bringt die „Statistik der deutschen Reichspost= und 
Telegraphenverwaltung“ folgende Angaben: 
Es wurden befördert: 
1. an Briefen, Postkarten, Drucksachen, Geschäfts- 
papieren und Waarenproben: 
a) Nach dem Reichspostgebiete aus den deutschen 
Schutzgebieten 
Stück pet. 
in Afrika . . 47 490 0,029 
in Australien .. 5620 0,003 
b) Aus dem Neichspostgebiete nach den deutschen 
Schußgebieten 
in Afrikc 159 320 0,082 
in Australien 7 250 0,004 
c)Im Durchgang durch das Reichspostgebiet 
nach den deutschen Schutzgebieten 
in Afrika 5 900 
in Australien. .. — 
0,004 
2. An Packeten und Baarsendungen: 
a) Nach dem Reichspostgebiete aus den deutschen 
Schutgebieten 
Stück kg Werth 
in Afrika. 730 2710 5300 
in Australien 106 340 — 
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1895, S. 665.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.