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Preisausschreiben.
Die internationale Vereinigung für vergleichende
Rechtswissenschaft und Volkswirthschaftslehre zu
Berlin setzt einen Preis von 1600 Mark für die
beste Arbeit über folgendes Thema fest:
„Eine vergleichende Darstellung der Grundsäte,
welche in den Kolonien der wichtigsten Staaten hin-
sichtlich des Bodenerwerbs und der Ansiedlung be-
folgt worden sind, und die wirthschaftlichen Folgen
derselben.“
Die Preisbewerbung geschieht unter folgenden
Bedingungen:
1. Die Arbeiten müssen bis zum 1. April 1898
an den ersten Schriftführer der Vereinigung, Kammer-
gerichtsrath Dr. Kronecker, Berlin W., Kurfürsten-
damm 241, eingeliefert werden.
2. Die Arbeiten müssen in deutscher oder fran-
zösischer oder englischer Sprache verfaßt, auch müssen
die deutschen Manufskripte mit lateinischen Buchstaben
geschrieben sein. — Es ist im höchsten Grade
wünschenswerth, die Arbeiten mit einer Schreib-
maschine schreiben zu lassen.
3. Die Arbeiten dürfen nicht mit dem Namen
des Verfassers, sondern nur mit einem Motto be-
zeichnet werden, doch muß ihnen ein versiegeltes
Kouvert beigegeben sein, welches das gleiche Motto
als Ausschrift trägt, und in welchem der Name und
die Adresse des Autors enthalten sind.
4. Das Preisrichterkollegium bilden
Mitglieder der Vereinigung:
aà) aus Deutschland: Seine Hoheit der Herzog
Johann Albrecht zu Mecklenburg, Präsident
der deutschen Kolonialgesellschaft (Potsdam),
Dr. Paul Kayser, früher Direktor der
Kolonialabtheilung des deutschen auswärtigen
Amtes, Senatspräsident am Reeichsgericht
(Leipzig),
Dr. Freiherr Karl v. Stengel, ordentlicher
Professor der Rechte (München);
aus England: Right Honourable James Bryce,
früher Minister (London)
aus Frankreich: Dr. Charles Lyon-Caen,
Professor der Rechte, membre de I’Institut
(Paris);
aus Italien: Dr. Attilio Brunialti, Staats-
rath, Professor der Rechte (Ron);
aus den Niederlanden: Dr. P. A. van der
Lith, ordentlicher Professor der Rechte, Rektor
der Universität (Leyden);
aus Oesterreich-Ungarn: Dr. Eugen Philip-
povich, Edler v. Philippsberg, ordent-
licher Professor der Staatswissenschaften (Wien);
aus Rußland: Dr. Fedor Fedorovic v. Mar-
tens, Geheimrath, ordentlicher Professor der
Rechte, membre de UL'Institut (Petersburg);
aus Spanien: Marquis de Dalmau de Oli-
vart, früherer Professor der Rechte (Bar-
celona);
folgende
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—
i) aus den Vereinigten Staaten von Amerika:
William James Ashley, Professor der Staats-
wissenschaften, Cambridgelllarvar d-University)
Der Preis kann zwischen mehrere Bewerber ver-
theilt werden, wenn ihre Arbeiten von wesentlich
gleichem Werthe erscheinen. Die mit dem Preis
gekrönte Arbeit wird von der internationalen Ver-
einigung veröffentlicht werden.
Die Veröffentlichung einer Preisarbeit oder eines
oder mehrerer Theile derselben vor Verkündung der
Entscheidung hat zur Folge, daß die Arbeit aus der
Preisbewerbung und der ferneren Begutachtung
durch die Preisrichter ausscheidet.
Das Preisrichterkollegium darf von den Konverten,
welche den Manuskripten beigefügt sind, nur das-
jenige öffnen, welches die preisgekrönte Arbeit be-
gleitet. Es steht jedem Preisbewerber frei, schon
bei Einreichung des Manufkriptes eine Adresse zu
bestimmen, an welche dasselbe seinerzeit zurück-
zusenden ist. Das litterarische Eigenthum an der
preisgekrönten Arbeit, insbesonderc die Rechte zur
Veröffentlichung und Uebersetzung, gehen mit der
Preiszahlung auf die internationale Vereinigung für
vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirthschafts-
lehre zu Berlin über.
Poststatistik.“)
Ueber die Thätigkeit der deutschen Postverwaltung
in den Schutzgebieten während des Jahres 1895
bringt die „Statistik der deutschen Reichspost= und
Telegraphenverwaltung“ folgende Angaben:
Es wurden befördert:
1. an Briefen, Postkarten, Drucksachen, Geschäfts-
papieren und Waarenproben:
a) Nach dem Reichspostgebiete aus den deutschen
Schutzgebieten
Stück pet.
in Afrika . . 47 490 0,029
in Australien .. 5620 0,003
b) Aus dem Neichspostgebiete nach den deutschen
Schußgebieten
in Afrikc 159 320 0,082
in Australien 7 250 0,004
c)Im Durchgang durch das Reichspostgebiet
nach den deutschen Schutzgebieten
in Afrika 5 900
in Australien. .. —
0,004
2. An Packeten und Baarsendungen:
a) Nach dem Reichspostgebiete aus den deutschen
Schutgebieten
Stück kg Werth
in Afrika. 730 2710 5300
in Australien 106 340 —
*) Vergl. Deutsches Kolonialblatt 1895, S. 665.