Royal Niger Company seit vier Jahren Posten von
4000 bis 6000 Kisten pro Jahr ähnlicher Qualität
auf den Liverpooler Markt, jedoch ist die Beschaffen-
heit nicht so gut wie das Produkt vom Senegal,
da es nicht so reif geworden ist und daher Mängel
an der Löslichkeit zeigt; wie dies die aus Kamerun,
Deutsch-Ostafrika und aus East London seiner Zeit
versuchsweise auf den deutschen und englischen Markt
gebrachten Probesendungen ebenfalls zeigten, die daher
unbrauchbar und werthlos waren. Nur der aus
dem englischen Klein-Namaqualand und deutschen
Groß-Namaqualand vom Weißdorn stammende reife
weiße Gummiarabikum ist brauchbar, während alle
anderen Qualitäten sagoartig wie Gallerte in der
Lösung bleiben und gänzlich werthlos sind.
Für die Gummisammler ist es daher sehr an-
gebracht zu wissen, welche Baumarten ein brauchbares
und gut verkäufliches Produkt ergeben, da sonst für
Konsignationssendungen den überseeischen Abladern
nicht einmal die Fracht erzielt wird und heute noch
in London Posten von vielen Tausend Kisten lagern,
die ähnlicher Beschaffenheit sind.
Dandel und Schifffahrt von Mogzambique.
Der Schifffahrtverkehr hat auch im Jahre 1896
jast ausschließlich in den Händen der Deutschen
Ostafrika-Linie gelegen, so daß es dieser ermöglicht
ward, ihre Fahrten zu vermehren. Von einem vier-
wöchentlichen Betrieb ist sie zu einem dreiwöchent-
lichen übergegangen, und in diesem Jahre wird fast
alle acht Tage ein Dampfer genannter Linie im
Hafen von Mozambique erwartet. In der zweiten
Hälfte des Jahres 1895 begannen zwei französische
L#nien, die Messageries maritimes von Marseille
und Chargeurs réunis von Hävre regelmäßige
monatliche Fahrten an der Mozambique-Küste, doch
vermochten sie nur einen ganz kleinen Theil des
Verkehrs an sich zu ziehen. Die englische Linie
British India S. S. Navigation Co., welche von
Bombay kommend, diese Küste monatlich besucht,
vermag ebensowenig festen Fuß zu fassen und kann
den Betrieb nur noch mit Verlust durchführen.
Die Handelsbewegung von Mozambique stellte
sich folgendermaßen:
1894
Rs. 493 549 111
Mk. 1 645 163,70
189
Rs. 571 805 401
Mk. 1 906 018,00
1896.
Rs. 526 591 542 Rs. 356 511 061
Mk. 1 755 305,14 Mk. 1 188 370,20.
Deutschland war 1896 an der Einfuhr nach
sachverständiger Schätzung folgendermaßen betheiligt:
Rs. 304 147 512
Mk. 1 013 825,04
5.
Rs. 222 735 322
Mk. 742 451,07
297
Baumwollenwaaren Mk. 69 223,00
Papierwaaren .- 6 311,00
Lebensmittel. . .-13427,00
PulverandGewehrc-..-20756,00
Cemeat,Holz,Streichhölzer.- 8 333,00
Parfümerien 1 521,00
Perlen - 2 808,00
Tabak, Cigarren - 7 697,00
Metallwaaren - 4 198,00
Getränke - 8 066,00
Kohlen 29 146,00
Diversses 10 102,00
Mk. 178 588,00
An der Ausfuhr in solgender Weise:
Erdnüsse Mk. 483 622,10
Sesamsoat 43 156,80
Gummi elasticum 360 001,80
Grenadillholz - 9844,20
Ebenholz. 27 19170
Schildpatt .8831330
Wachs 2 2 092,50
Muscheln " 380,70
Mk. 934 613,10.
Der Schiffsverkehr im Hafen von Mozambique
betrug im Jahre 1896 nach Lloyds-Register:
57 deutsche Dampfer mit 125 054 Tonnen,
28 englische Dampfer mit 65 212 Tonnen, 8 fran-
zösische Dampfer mit 8717 Tonnen und 1 öster-
reichischer Dampfer mit 1000 Tonnen, sowie 1 deutscher
Segler mit 320 Tonnen, 3 englische Segler mit
2445 Tonnen, 2 norwegische Segler mit 536 Tonnen
und 1 dänischer Segler mit 1550 Tonnen.
Norfolk-= Insel.
Zwischen der englischen Regierung und der Re-
gierung der Kolonie Neu-Süd-Wales schwebten im
vorigen Jahre Verhandlungen über die beabsichtigte
Einverleibung der Norfolk-Insel in die gedachte
Kolonie. Bei den infolgedessen stattgehabten Prü-
sungen seitens der englischen Kronjuristen hat sich
herausgestellt, daß diese Einverleibung dem bestehenden
Rechte nach durch Verordnung der Königin im
Rathe nicht erfolgen konn. Mit Rücksicht hierauf ist
beschlossen worden, der Insel den Charakter der
Kronkolonie fernerhin zu wahren und den Gorver-
neur von Neu-Süd-Wales auch künftig mit deren
Verwaltung zu betrauen.
Dem genannten Gouverneur ist die Befugniß
ertheilt worden, Gesetze und Verordnungen für diese
Insel zu erlassen, richterliche und andere Beamte
daselbst zu ernennen und über gewisse dortige Län-
dereien zu disponiren.
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