Togo.
Der der Kaiserlichen Landeshauptmannschaft über-
wiesene Gerichtsassessor Dr. Gleim ist Mitte No-
vember in Klein-Popo angelangt.
Der in den Dienst der Kaiserlichen Landeshaupt-
mannschaft getretene Gärtner Warnecke reist dem-
nächst dorthin ab.
Lüdwestafrika.
Der Oberlandmesser Dürrling und der Thierarzt
Dr. Vogt sind im Herbst v. Is. in Tsoakhaubmund
angekommen.
Marsyall-- Inseln.
Der als Regierungsarzt für die Jaluitgesellschaft
verpflichtete I#r. Bartels wird demnächst nach seinem
Posten abreisen.
achrichten aus den deulschen Schungebieken.
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.)
Drutsch-Plfafrika.
Lendung von Haturalien.
Dem Königlichen Museum für Naturkunde ist
eine von dem Lieutenant Schnorrenpfeil und dem
Kompagnieführer Fromm zusammengebrachte Samm-
lung zoologischer Gegenstände eingesandt worden,
und zwar:
1 Säugethier und 67 Vogelbälge.
Die Konservirung der Thiere war recht gut.
In wissenschaftlicher Beziehung waren sie willkommen.
Die Vögel enthielten einige seltene Raubvögel, deren
Vorkommen in jenem Schutzgebiet bisher noch nicht
nachgewiesen war.
Togo.
Bendung zoologischer Gegenstände.
Dem Königlichen Museum für Naturkunde ist
am 28. Oktober v. Is. eine von dem Stationsleiter
Grafen Zech in Kete zusammengebrachte Sammlung
von zoologischen Objekten zugegangen.
Die Sammlung bestand aus:
2 Eidechsen, 10 jungen Fröschen, 9 Reptilien-
eiern, 3 kleinen Fischen, 55 Schmetterlingen, 8 Raupen
in Spiritus, 120 Käfern, 24 Hemipteren, 203 Ortho-
pteren, 37 Hymenopteren und 14 Spinnen einer Art.
Die Konservirung war meistens gut, nur die Fische
sind vertrocknet und theilweise von Insekten zerfressen.
Die Insekten enthalten mancherlei Interessantes,
3. B. unter den Orthopteren mehrere Exemplare des
seltenen Ocnocerus Bol. und einige wahrscheinlich
neue Käferarten.
Drutsch-Südweltafrika.
Ueber eine Aenderung der Jagdverordnung
berichtet der Kalserliche Landeshauptmann
Windhoek unterm 15. Oktober 1896 Folgendes:
Einem allgemein empfundenen Bedürsniß Rech-
nung tragend, ist die Jagdverordnung vom 4. Januar
1892 dahin abgeändert, daß die Schonzeit für
Strauße bis zum 30. November ausgedehnt wird
und der §#9 in Wegfall kommt.
aus
Durch letzteren ist bewirkt worden, daß der
Federnhandel des Schutzgebietes beinahe lahmgelegt
ist. Die Jagd auf Strauße wird fast nur von
Hottentotten und Buschleuten ausgeübt und diese
suchen, da der Handel mit Jagdbeute, welche ent-
gegen den Bestimmungen der Jaygdverordnung ge-
wonnen, nach dem §9 mit Strafe bedroht ist —
weibliche Straußenfedern dürfen überhaupt nicht in
den Handel kommen, auf eine Auswahl der Federn
durch die Händler wollen sich aber die Eingeborenen
nicht einlassen —, die Federn über die Grenzen des
Schußgebiets zu schmuggeln und Munition dafür
einzutauschen. Dieser Schmuggel= und Tauschhandel
ist und wird noch jetzt besonders an der Nordgrenze
nach dem portugiesischen Gebiete und an der Südost-
grenze nach den englischen Handelsplätzen in der
Kalahari betrieben. Ein Abfangen der die Straußen=
jagd betreibenden Eingeborenen wird nur in den
wenigsten Fällen gelingen, da sie in den ärmsten
und trockensten Gebieten sich aufhalten und ihnen
bei ihren Schmuggelgängen ihre große Landeskenntniß
zur Seite steht.
Durch die Aufhebung des §#9k ist besonders den
Feldhändlern Gelegenheit geboten, den Handel mit
Straußenfedern wieder in ihre Hände zu bekommen
und über die Häfen des Schutgebietes zu leiten.
Es liegt dies sehr im Interesse der hiesigen Handels-
welt und dürfte auch für die Verwaltung neue
Einnahmen bringen, da Straußenfedern nachträglich
mit einem Ausfuhrzoll von 4 Mark für das Kilo-
gramm in den Zolltarif aufgenommen sind.
Andererseits ist auch zu hoffen, daß, wenn die
Eingeborenen die erbenteten Federn wieder bei den
„hiesigen Händlern absetzen können, der Munitions=
schmuggel über die Landesgrenzen erheblich abnehmen
wird.
Landwirthschaftliches.
Der Kaiserliche Landeshauptmann berichtet aus
Windhoek unter dem 21. Oktober 1896 Folgendes:
Auf dem im Juli dieses Jahres in Seeis statt-
gehabten Versteigerungstermin von Beutevieh habe
ch die Gründung einer Art landwirthschaftlichen
Vereins, welcher sich zunächst die Hebung der Viehzucht
zur Aufgabe zu stellen hätte, in Anregung gebracht.
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