Volltext : Die parlamentarische Thätigkeit des Deutschen Reichstages und der Landtage von 1874-1876.

hatte.  Die  Befreiung  der  Militärpersonen  von  Communalsteuern
und  Lasten  wagte  der  Liberalismus  nicht  zu  bewilligen;  da  aber
andererseits  die  Reichsregierung')  an  ihrer  Forderung  festhielt,
so  gerieth  die  Majorität  auf  den  echt  national-liberalen  Ausweg,
den  betreffenden  Poragraphen  zu  streichen,  wodurch  an  dem  bestehenden
  Zustand  in  den  Einzelstaaten  nichts  geändert  wird,  und
wonach  1  B.  in  Preußen  alle  Militärs  von  den  Communalsteuern
  befreit  werden.

Auch  der  Verlust  des  Wahlrechts  bei  den  Wahlen  zu  den
Reichs=  wie  Landesvertretungen,  das  Verbot  der  Betheiligung
an  politischen  Vereinen  und  Versammlungen,  wurde  ohne  jeden
ernsten  Widerspruch  vom  Reichstag  ausgesprochen.  Nichts  darf
vorhanden  sein,  das  den  Soldaten  daran  erinnern  könnte,  baß
er  auch  Staatsbürger  ist.  Er  soll  Eigenthum  und  blindes  Werkzeug
  der  Staatsgewalt  sein,  so  lange  er  den  vom  Volke  bezahlten
leibeichen  Rock  an  hat.  Und  der  Liberalismus  heißt  dies
Alles  gut.

Der  Kampf  um  das  Militärgesetz,  bei  dem  der  Liberalismus
seine  eigenen  früheren  Grundsatze  so  schmachvoll  preisgab,  hatte
von  maßgebender  Stelle  eine  Reihe  von  Außerungen  zu  Tage

efördert,  die  uns  ahnen  lassen,  welche  Zukunft  dem  Volke  bevorgehr,
  wenn  das  jetzige  System  noch  lange  fortbestehen  sollte.

So  äußerte  sich  der  Vertreter  der  Regierungen  in  der
Militärgesetz-Commission  (Major  Blume)  am  27.  Februar:  „Die
außerordentliche  Spannung  in  der  Armee  wurde  wachgehalten
durch  die  Ueberzeugung,  daß  die  Stunde  nicht  fern  sei,  wo  es
gelte,  das  Errungene  dem  Vaterlande  in  einem  neuen  Kampfe
zu  erhalten.

Das  „Errungene“,  das  in  einem  neuen  Kampfe  erhalten
werden  soll,  ist  aber  das  wider  den  Willen  seiner  Bevölkerung
annektirte  Elsaß-Lothringen,  das  den  Grund  zur  ewigen  Kriegsgefahr
  abgiebt.

*)  Wir  sprechen  hier  mit  Absicht  von  der  Reichsregierung,  und
nicht  von  den  Landesregierungen,  da  nur  eine  Regierung  in  Frage
kommt,  die  preußische;  die  anderen  haben  thatsächlich  in  solchen  Cardinalsragen
  nichts  zu  bedeuten.