hatte. Die Befreiung der Militärpersonen von Communalsteuern
und Lasten wagte der Liberalismus nicht zu bewilligen; da aber
andererseits die Reichsregierung') an ihrer Forderung festhielt,
so gerieth die Majorität auf den echt national-liberalen Ausweg,
den betreffenden Poragraphen zu streichen, wodurch an dem bestehenden
Zustand in den Einzelstaaten nichts geändert wird, und
wonach 1 B. in Preußen alle Militärs von den Communalsteuern
befreit werden.
Auch der Verlust des Wahlrechts bei den Wahlen zu den
Reichs= wie Landesvertretungen, das Verbot der Betheiligung
an politischen Vereinen und Versammlungen, wurde ohne jeden
ernsten Widerspruch vom Reichstag ausgesprochen. Nichts darf
vorhanden sein, das den Soldaten daran erinnern könnte, baß
er auch Staatsbürger ist. Er soll Eigenthum und blindes Werkzeug
der Staatsgewalt sein, so lange er den vom Volke bezahlten
leibeichen Rock an hat. Und der Liberalismus heißt dies
Alles gut.
Der Kampf um das Militärgesetz, bei dem der Liberalismus
seine eigenen früheren Grundsatze so schmachvoll preisgab, hatte
von maßgebender Stelle eine Reihe von Außerungen zu Tage
efördert, die uns ahnen lassen, welche Zukunft dem Volke bevorgehr,
wenn das jetzige System noch lange fortbestehen sollte.
So äußerte sich der Vertreter der Regierungen in der
Militärgesetz-Commission (Major Blume) am 27. Februar: „Die
außerordentliche Spannung in der Armee wurde wachgehalten
durch die Ueberzeugung, daß die Stunde nicht fern sei, wo es
gelte, das Errungene dem Vaterlande in einem neuen Kampfe
zu erhalten.
Das „Errungene“, das in einem neuen Kampfe erhalten
werden soll, ist aber das wider den Willen seiner Bevölkerung
annektirte Elsaß-Lothringen, das den Grund zur ewigen Kriegsgefahr
abgiebt.
*) Wir sprechen hier mit Absicht von der Reichsregierung, und
nicht von den Landesregierungen, da nur eine Regierung in Frage
kommt, die preußische; die anderen haben thatsächlich in solchen Cardinalsragen
nichts zu bedeuten.