und 75 Nebenstellen in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und
Ländern, sowie 33 Filialen und 98 Nebenstellen in den Ländern der ungarischen
Krone, zusammen also 8ı Bankanstalten und 173 Nebenstellen.
3. Die Geschäfte der Österreichisch-ungarischen Bank.
a) Das Notengeschäft.
Der Notenumlauf der Bank ist unbegrenzt. Seine Höhe richtet sich
lediglich nach dem vorhandenen Deckungsmaterial. Die Bank ist nach
Art. 83 ihrer Statuten verpflichtet, ihre Noten bei den Hauptanstalten in
Wien und Budapest sofort, bei ihren Filialen, soweit es deren Barbestände
und Geldbedürfnisse gestatten, gegen gesetzliches Metallgeld österreichischer,
bezw. ungarischer Währung einzulösen. Nach Art. ırı sind die Bestimmungen
des Art. 53 jedoch solange suspendiert, als der Zwangskurs der
Staatsnoten nicht in beiden Staatsgebieten der Monarchie aufgehoben ist.
Damit die Bank diesen Verpflichtungen nachkommen kann, muß der
Generalrat für ein genügendes Deckungsverhältnis der Noten Sorge tragen.
Art. &4 des Bankgesetzes schreibt vor, daß der Gesamtbetrag der umlaufenden
Noten mindestens zu ?J, durch österreichische oder ungarische
Münzen, durch ausländische Goldmünzen oder durch Barrengold, der Rest,
zuzüglich aller sofort fälligen Verbindlichkeiten, bankmäßig gedeckt sein muß.
Zur bankmäßigen Bedeckung dürfen dienen:
a) statutenmäßig diskontierte Wechsel und Effekten;
b) statutenmäßig beliehene Edelınetalle, Wertpapiere und Wechsel;
c) statutenmäßig eingelöste, verfallene Effekten und Kupons;
d) Wechsel auf auswärtige Plätze, die hinsichtlich der Laufzeit und der
Verpflichteten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, und ferner
ausländische Banknoten.
Machen wir dies an dem auf Seite 125/6 abgedruckten Wochenausweise klar:
Der Banknotenumlauf, der metallisch zu zwei Fünfteln (40%)
zu decken war, belief sich auf . 20.0... K 2028024 1Io
Der Metallschatz betrug . . . 2 2.2.2.9». 1440 878 620
h. 71%, des zu deckenden Notenumlaufs. -
Bankmäßig waren zu decken:
der Rest des Notenumlaufs . . . . K 537 145490
und die sonst fälligen Verbindlichkeiten:
Giroguthaben, sonstige Guthaben und
Forderungen . . ur 177316676
Bankmäßig zu deckender Gesamtbetrag K 764 462 166