Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee.
heraustegeben in der golsnisl-Sbtenng beg Auswrlizen Jule.
TXv1. Jahrgang.
Berlin, 1 Februar 1005. « Nummer 3.
Diese Zeitschrift icheien
in : zaein der Nepel om 1. und 19.1 d D als Beiheste beigeiügt die mindestens einmal vierteljährlich
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uchhandlungen Büt. Jer vierteljäbrliche Abonnementopreis jür dag Folonkalolat, Mit Ven Beibesnenk betrögt beim Bezuge durch die Post un 6
Ehbenounen Hô-, birern un Streisband durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 350 für Deutschlond einschl. der deuischen Schubgebiete un
agarn, Mk. 150 für die Länder de Welwwostvereina. — SWn und Aufragen sind on die Königliche Hofbuchhandlung von
Sie afried Mittler und Sohn, Berlin S8W 12. Kochflrabe 68—71, zu richten.
Inhalt: Amtlicher Teil: Bes luß dea n 353 Sffuttmihrnrnt " # S. 63. —
-. : des Bundesrats, betreffend die Deutsch-Westafrikanische Bank in Berlin S. 63.
Tachweisung der Lrustto Whtub des bei der Hotetressen, für 07 eisanth im Monat November 1904
S. 73. — Personalien S. 73. 1
Richtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 78.— atriotische Gaben S. 79. — Deutsch-Ostafrika
Bestrafung von Eingeborenen r.— Kachrichten, S. 81. — ateioessche Bericht des Hauptmanns und Kiesidenten
von Kusseri, Stieber, über seine Reise in das Gebiet der Musgus (I.) S. 81. — Togo: Die Landungsbrucke in
Dame lmit Abbildungen) S. 88. — eutsch Südwestafrika: Der Herero= und Hottentotten-Aufstand S. 91. —
sch-KR uinea: Denkmal für Bruno Mencke in Herbertshöhe S. 92. — Aus dem Bereiche der
sionen und der Antisklaverei-Bewegung S. 92. — Aus fremden Kolonien und Produktions=
Schucen: Die nördlichen Territorien der Goldküste im Jahre 1903 S. 94. — Der Handel des britischen
Schutztebiets Uganda im Jahre 1903/04 S. 94. — Absatzgelegenheit nach dem Schutgeiet Uganda S. 95. —
Mauritius im Jahre 1903 S. 95. — Handel der Seychellen im Jahre 1903 S. 96. — Verschiedene Mittei-
Angen- Neue Seekarten S. 96. — Kolonial Wirsschaftliches S. 90.— Druchfehler-Berichtigungen S. 97. —
—Jileratur S. 97. — Verkehrs-Nachrichten S. 98. — Anzeigen. '
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Amtlicher Teil.
Gesehe; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge.
Beschluß des Bundesrats, betreffend die Deutsch-Westafrikanische Bank in Berlin.
Vom 5. Januar 1905.
- JIGsmäßheitdessndesSuevietgeeesReig-Gesebc.1900S. 818)wikduqch-
stehendes öffentlichen Kenntnis. - " euedes (#ech "
i er Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Januar d. Js. beschlossen, der Deutsch-Westafrika-
hischen Ban mit dem Sitze in Berlin auf VGrund ihrer vom Reichskanzler genehmigten Satzungen die
Gruna#tück eizulegen, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigentum und andere dingliche Rechte, an
en zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden.
Satzungen der Deutsch-Westafrikanischen Bank.
I. Allgemeine Bestimmungen.
setzes Lnnter der Firma Deutsch Westafritanische #. u. wird auf Grund des § 11 des Schutzgebiets-
esetze ichs= Fr Oc
9esehes (Reichs-Gesel. 1900, S. 813) eine Kolontalgesellschaft errichtet.
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———““ 3 hat den Zweck, die Zahlungsausgleichungen in den Schutzebieten Togo und
serner folgende Bank schcwverlehr dieser Schußgebiete mit Deutschland und dem Auslande zu erleichtern,
1. Golo 5 chäfte nach Moßgabe der zu erlassenden Geschäftsanweisungen zu betreiben:
2. Ve chsel. Silber in Barren und Münzen zu kaufen und zu verkaufen;
diskontieren) wechselähnliche Papiere mit einer Laufzeit von höchstens sechs Monaten zu
von Kosern, zu kaufen und zu verkaufen; aus diesen Papieren müssen jedoch, soweit sie nicht
rlichen Behörden ausgestellt sind, entweder mindestens zwei als zahlungsfähig bekannte